An der Altheimer Schule führte Ulrich Suchy, Leiter im Bereich Patente und Lizenzen bei der Fischerwerke GmbH & Co. KG., Altheimer und Grünmettstetter Grundschüler in die unbekannte Welt des Lizenzrechts ein, das geistiges Eigentum vor Produktpiraterie zu schützen versucht. Foto: Schule Foto: Schwarzwälder-Bote

Altheimer und Grünmettstetter Schüler beschäftigten sich im Rahmen von KIEWIS mit dem Schutz geistigen Eigentums

Horb-Altheim. Im Rahmen des Projekts KIEWIS (Kinder entdecken Wirtschaft) wurden die Altheimer und Grünmettstetter Dritt- und Viertklässler am Beispiel ihres Osterhasenkörbchens in zwei Schulstunden über die Möglichkeiten informiert, geistiges Eigentum vor Produktpiraterie zu schützen.

Das Projekt KIEWIS wird gerade an der Altheimer Grundschul ein Kooperation mit den Fischerwerken in Tumlingen durchgeführt. Ulrich Suchy, Leiter im Bereich Patente und Lizenzen bei der Fischerwerke GmbH & Co. KG., führte die Grundschüler mit Laptop und Beamer in die doch ziemlich fremde Welt des Lizenzrechts ein. Die Unternehmensgruppe fischer ahndet Verstöße gegen Marken- und Patentrechte schon aus Gründen des Verbraucherschutzes, denn bei sicherheitsrelevanten Produkten wie den Dübeln kann Lebensgefahr bestehen, wenn billige Fälschungen gekauft und verwendet werden.

Darüber hinaus ist der wirtschaftliche Schaden durch Produktpiraterie erheblich, sodass letztlich nicht nur bei der Firma fischer zahlreiche Arbeitsplätze von einem gut funktionierenden Marken- und Schutzrecht abhängen.

Der Firmengründer Artur Fischer gilt als einer der produktivsten Erfinder der Welt: Mehr als 1 100 Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen gehen allein in Deutschland auf sein Konto, weltweit sind es unzählige mehr. Sein erstes Patent erhielt er im Jahr 1949 für ein Fotoblitzlichtgerät mit synchroner Auslösung. Zu den bekanntesten Erfindungen Fischers zählt der 1958 entwickelte Dübel aus Nylon, Dübel für den medizinischen Gebrauch, das Fischertechnik-Baukastensystem und ein kompostierbares Kinderspielzeug aus Kartoffelstärke. Für sein Lebenswerk hat der bekannte Tüftler in diesem Jahr den Europäischen Erfinderpreis erhalten. Aus der von Artur Fischer 1948 gegründeten Fischerwerke GmbH entwickelte sich die Unternehmensgruppe fischer, die auch die Geschäftsbereiche fischer Automotive Systems und fischer Consulting umfasst und in verschiedenen Bereichen des Befestigungsmarkts Weltmarktführer ist.

Die begehrten Fischerprodukte gilt es weltweit vor Produktpiraten abzusichern. Dies zählt zu den Aufgaben von Ulrich Suchy, der den Kindern verschiedene Möglichkeiten aufzeigte, wie heute geistiges Eigentum vor Missbrauch geschützt werden kann. So wurde eine Marke oder ein Markenzeichen mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Eine Marke kann dazu verwendet werden, um ein ganzes Unternehmen eindeutig zu kennzeichnen und von konkurrierenden Unternehmen oder Angeboten abzugrenzen. Wie sehr solche Markenzeichen schon in den Köpfen der Altheimer Grundschüler verankert sind, bewies ein Markenpuzzle, bei dem die Kinder schon beim Anblick ersten Puzzleteil den Namen des zugehörigen Unternehmens erraten konnten.

Einen schnellen und preiswerten Erfindungsschutz stellt das Gebrauchsmuster dar, das auch als kleiner Bruder des Patents bezeichnet wird. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen. Ein Patent ist schließlich ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben oder zu untersagen.

Nach diesen Ausführungen machten sich die Dritt- und Viertklässler daran, ihr beim letzten Mal entwickeltes Osterhasenkörbchen gegen Nachmachen zu schützen. Mittels einer Patentschrift wurde beim Deutschen Patentamt in München fiktiv für die Faltung des Körbchens und die Befestigung des Henkels ein Patent beantragt, für das Aussehen des gesamten Körbchens ließ man ein Gebrauchsmuster eintragen und die Hersteller sowie der Produktname wurden durch ein Markenzeichen geschützt.