Horb - Geknallt, geböllert und geschossen wird morgen wieder. Doch worauf gilt es, in Horbs Innenstadt und den Teilorten zu achten, wenn mit Feuerwerk das neue Jahr willkommen geheißen wird?

Um Unfälle und Brände zu vermeiden, rät die Stadt von einem "unsachgemäßen und teilweise fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern" ab. "Auch in diesem Jahr gelten – neben dem Gebrauch des gesunden Menschenverstandes – die gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk", heißt es in der Mitteilung weiter.

Dies betrifft vor allem die Regelung, die das Zünden von Knallern, Böllern, Kanonenschlägen und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Aus Lärmschutzgründen dürfen diese nicht in der Nähe von Altenheimen, Krankenhäusern oder Kirchen abgebrannt werden.

Die Stadt Horb teilt zudem mit: "Dieses gesetzliche Verbot ist aus Gründen des Brandschutzes auf die unmittelbare Nähe von Fachwerkhäusern erweitert worden." Dabei gibt es keine Einschränkung für die Horber Innenstadt wie dies in Tübingen oder Rottenburg der Fall ist. Dort ist das Zünden von Feuerwerk in der Altstadt aufgrund der großen Brandgefahr für die Fachwerkhäuser komplett verboten.