Prozess: Bauabfälle hinterm Haus verbrannt: 26-jähriger Angeklagter wehrt sich mit einigen Argumenten

Dass man die Holz- und Tapetenabfälle aus einer Altbausanierung nicht gleich hinterm Haus verbrennen darf, das musste ein 26-jähriger Mann aus dem Kreisgebiet am Donnerstagnachmittag vor dem Amtsgericht Horb erfahren.

Horb. Ganz so, als säße er bei einem Geschäftstermin, in Anzug und Krawatte, mit viel Papier vor sich und wichtigem Gesichtsausdruck, präsentierte sich der Mann bei der Verhandlung.

Argumentativ wohlpräpariert, glaubte er gegen einen Strafbefehl, der ihm wegen eines Feuerchens zugegangen war, angehen zu können. Aber ganz so clever wie er glaubte, waren seine Verteidigungsversuche dann doch nicht. Tatsache und Rechtsverständnis des Angeschuldigten passten einfach nicht ganz zusammen.

"Nach einem harten Arbeitstag wollte ich mir was grillen", erklärte er dem Gericht. "Und ein Grillfeuerchen wird man sich ja auf dem eigenen Grundstück noch erlauben dürfen", baute er seine Argumentationskette auf. Auch fügte er zu seiner Verteidigung an, dass er nicht gewusst, ja noch nicht mal geahnt hätte, dass die Abfälle, die er für sein "Grillfeuer" angezündet habe, irgendwelche Giftstoffe enthalten könnten. "Ich bin nicht suizidgefährdet und hatte auch nicht vor, mich durch toxische Stoffe zu schädigen."

Aus Sicht des ständig leicht beleidigt klingenden Angeklagten handelte es sich um ganz normales Holz, das er am Tattag, dem 11. Mai, verbrannt habe. Ein weiteres Vergehen, das am 8. April anonym angezeigt wurde und bei dem er auch ein ordentliches Feuer hinter seinem Haus angezündet haben soll, wurde eingestellt, da es dafür keine gerichtsverwertbaren Beweise gab.

Die illegale Abfallentsorgung am 11. Mai konnte man ihm dagegen nachweisen. Ja, es stimme, dass er derzeit ein nahezu 100 Jahre altes Haus, das er gekauft habe, entkerne. Weit über zwei Tonnen Bauschutt habe er übers Recycling-Center entsorgt und dafür gäbe es auch Quittungen. "Deshalb halte ich es für fraglich, ob die Staatsanwaltschaft weiterhin behaupten dürfe, dass ich meinen ganzen Abfall verbrannt habe", mokierte der Beschuldigte. Zudem sei ein Polizist einfach so auf sein Grundstück gerannt und habe ihn angeschrien, er soll das Feuer sofort ausmachen. "Der Herr war in Zivil und hat sich nicht ausgewiesen", gab der 26-Jährige an und glaubte damit sein recht bockiges Verhalten, das er am Tattag an den Tag legte, entschuldigen zu können.

"Der Herr war nicht für Argumente zugänglich, wollte nicht, dass ich eine Aschenprobe mitnehme und löschte das Feuer nur auf wiederholte Aufforderung und sehr widerwillig", berichtete der Beamte vom Umwelt-Dezernat im Zeugenstand.

"Als ich das Grundstück betrat, sah ich eine Rauchsäule aufsteigen. Der Rauch stank und verbreitete einen beißenden Geruch", so der Beamte weiter, der ergänzte, dass der Angeklagte offensichtlich damit beschäftigt war, eine Art Hütte, die im Garten stand, abzureißen.

"Rund zwei Kubikmeter Holz lagen zum Verbrennen bereit", so der Beamte, der zur Beweissicherung Fotos davon gemacht hatte. Und die Analyse der Aschenprobe, die der Beamte mitgenommen hatte, bestätigte, dass es sich um behandeltes Holz gehandelt haben musste, das der Bauherr an diesem Nachmittag verbrannte. Allein die Zinn- und Bleimengen, die der Gutachter, ein studierter Chemiker, fand, waren so hoch, dass die verbrannten Baurückstände zwingend auf eine Deponie gehört hätten und keinesfalls zum Grillen geeignet waren. "Selbst die Asche muss so entsorgt werden – die kann man nicht mehr in die Büsche streuen wie früher", komplettierte der Experte seinen Bericht.

Das sah auch Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick so. "Man kann seinen Kruscht nicht einfach im Garten hinterm Haus verbrennen. Umweltschutz gehört zum Allgemeingut – das sollte auch Ihnen bekannt sein", las er dem Beschuldigten die Leviten.

Die Anklagevertreterin forderte für dieses Umweltvergehen 40 Tagessätze à 40 Euro. Ein Strafrahmen, den der Beschuldigte für völlig überzogen und total unangemessen hielt.

"Das sprengt meinen finanziellen Rahmen", gab der junge Mann, der als selbstständiger Kaufmann arbeitet und sich nach eigenen Angaben monatlich 1000 Euro als Gehalt überweist. "Ich habe mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen, habe noch nicht mal falsch geparkt und soll nun für so eine Geschichte unverhältnismäßig hoch bestraft werden", merkte er voller Unverständnis an.

Richter Trick hatte hier ein Einsehen und verurteilte den "Entsorgungsfachmann" nur zu einer Zahlung von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro und zur Übernahme der Gerichtskosten.

"Hier bestand keine abstrakte, sondern eine echte Gefahr für die Umwelt", begründete Trick sein Urteil.