Der Angeklagte hatte seine Freundin halbnackt vor die Tür gestellt. (Symbolfoto) Foto: Yullishi/ Shutterstock

30-Jähriger gesteht und wird wegen Körperverletzung verurteilt. Bestehende Haftstrafe verlängert.

Horb - Auf die deutsche Justiz ist Verlass. Zumindest was das rechtzeitige Beischaffen von inhaftierten Angeklagten zu Prozessterminen betrifft. So war am Dienstagvormittag gewährleistet, dass ein heute 30-Jähriger, der noch bis Ende April in Rottenburg in Strafhaft sitzt, auch vor Gericht erschien.

Im Prozess zuvor – es ging hier um Unterhaltszahlungen – wurde der Beschuldigte in Abwesenheit zu 180 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Nichterscheinen bei Gericht kann manchmal richtig teuer werden.

Der auf 9.30 Uhr anberaumte Termin konnte deshalb etwas früher beginnen, und auch der Angeklagte schien schnell wieder in seine Zelle zurück zu wollen. Er verkürzte durch ein nahezu umfassendes Geständnis die Zeit der Beweisaufnahme und machte es dem Gericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick auch ansonsten nicht besonders schwer.

Tür von Ex-Freundin eingetreten

Ja, er habe in der Nacht des 20. November 2015 seine damalige Freundin in der gemeinsamen Wohnung in einem Horber Stadtteil an den Armen gepackt und sie nur mit Jeans und BH bekleidet vor die Wohnungstür gestellt. Ja, er habe ihr iPhone 6 das Klo runtergespült, und es sei ebenfalls richtig, dass er auf seinem Facebook-Account ein Bild des nackten Oberkörpers des US-amerikanischen Schauspielers Edward Norton stehen hatte. Das Bild zeigt die Tätowierung eines Hakenkreuzes auf nackter Haut und wurde daher von der Staatsanwaltschaft als Veröffentlichung eines verfassungswidrigen Symbols gewertet. "Das Bild hat mir gefallen", sagte der Beschuldigte auf Nachfrage vom Vorsitzenden, ergänzte jedoch, dass man es im Gesamtkontext sehen müsse. "Oben auf meiner Facebook Seite war ein Bild von Islamisten zu sehen unter dem stand "Wir kommen" und darunter das besagte Bild mit dem Untertitel "Wir warten auf euch". Nein, er sei kein Nazi, gab er auf Befragung seines Anwalts zu Protokoll, doch was die "Syrer hier für einen Mist gemacht haben, das hat mich aufgeregt". Der gelernte Maurer, der mit 16 Eintragungen im Bundeszentralregister eine ordentliche Vorstrafenlatte hat und sich an ein, zwei Verfahren schon gar nicht mehr erinnern kann, gab weiter zu, dass er fünf Tage nach dem Vorfall mit seiner Ex-Freundin nochmals in die gemeinsame Wohnung wollte, das Schloss jedoch ausgetauscht war und er deshalb praktischerweise die Tür eintrat, um an seine Sachen zu kommen.

Was er jedoch vehement abstritt, das war eine Ohrfeige, die er an dem besagten Tatabend seiner Lebensabschnittsgefährtin verpasst haben sollte.

Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verbreitung eines verfassungswidrigen Symbols wurde ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt. In der Befragung zur eigenen Person skizzierte Richter Trick mit Unterstützung des Angeklagten ein Leben zwischen der Suche nach familiärer Normalität und Knast. Immer wieder kam der Mann mit dem Gesetz in Konflikt und "seit ich mich von meiner Ex-Frau getrennt habe, mit der ich zwei Kinder habe, ging es noch mehr bergab".

Vorstrafenregister kann sich sehen lassen

Sein Vorstrafenregister kann sich – zumindest in seinen Kreisen – sehen lassen. Seit 2002 bis 2015 stand er wegen Diebstahls, Betrug, versuchter räuberischer Erpressung und sogar Gefangenenmeuterei immer wieder vor den Schranken des Gerichts. Und sehr oft waren auch gefährliche Körperverletzungen im Spiel. So wie in dem aktuellen Fall.

Die Geschädigte selbst sagte aus, dass sie mit ihrem Ex-Lebensgefährten an diesem Abend per WhatsApp Schluss gemacht hatte. Kurz bevor dieser angetrunken nach Haus kam, habe sie sich unter die Dusche gestellt und aus Angst vor ihm die Badezimmertür abgeschlossen. Er drang trotzdem zu ihr vor, verpasste ihr mit der flachen Hand einen Schlag auf die Wange, packte sie an beiden Armen und bugsierte sie, nur notdürftig bis gar nicht bekleidet, vor die Haustür. "Ich konnte dann später nochmals ins Haus", so ihre weiteren Schilderungen. "Er hat mich wieder gepackt und mich aufs Bett geschmissen. Ich habe dann solange laut gebettelt, bis er mich losließ – dann habe ich meine Sachen gepackt und bin abgehauen."

Da die junge Frau wegen des Handys keinen Strafantrag stellte und auch die Hauseigentümer auf Schadenswiedergutmachung für das kaputte Haustürschloss verzichteten und der Facebook-Account nach einem Anruf der Polizei sofort gelöscht wurde, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Ziffern zwei und drei ihrer Anklageschrift. Was blieb, das war die Körperverletzung, und hier hatten weder Gericht noch Staatsanwaltschaft Zweifel daran, dass es sich so abspielte, wie es die Geschädigte schilderte.

Zwei weitere Monate Strafhaft ist die Quittung für diesen alkoholenthemmten Ausraster, die das Gericht selbst bei größtem Wohlwollen nicht auf Bewährung aussetzen konnte. Zu viele Vorstrafen und ein schlechte Sozialprognose sprechen klar dagegen. Nun wird der Täter auch über den April 2017 hinaus unter der noblen Anschrift "Schloss 1" zu erreichen sein. Zudem muss er als Verurteilter die Kosten des Verfahrens tragen. Als kleine persönliche Entschädigung schnorrte er noch beim Hinausgehen vom Richtertisch einen Lebkuchen. Da soll noch einmal jemand sagen, die Horber Juristen seien nicht nett zu ihren Kunden.