Wie oft sich der zentral am Stuttgarter Flughafen stationierte Hubschrauber der Polizei irrtümlich auf den Weg macht, werde laut Kalmbach statistisch nicht erfasst. Foto: Polizei

Außer Spesen nichts gewesen: Polizei und Feuerwehr in Horb immer mehr mit solchen Fällen konfrontiert.

Horb - Fehlalarme halten Polizei und Feuerwehr auf Trab – auch in Horb mit steigender Tendenz. Warum ist das so? Wer übernimmt die Kosten für einen Fehlalarm? Und wie hoch sind die eigentlich?

Am Sonntagnachmittag war es wieder einmal so weit: Der Hubschrauber der Polizei kreist über Horb und sucht nach einer vermissten Person. Ein 41-jähriger, ortsfremder Vater verlor beim Wandern am Kuglerhang seine Familie aus den Augen, die daraufhin die Polizei verständigte. Gut drei Stunden später klärte sich das Missverständnis auf: Der Mann war nicht etwa den Hang hinuntergestürzt, sondern hatte sich bloß verirrt und wartete im Rauschbart-Biergarten auf seine Familie. Unverrichteter Dinge konnte der Hubschrauber wieder abdüsen.

Fälle wie diese gibt es auch in Horb immer wieder. Erst vor wenigen Monaten verschwand eine Teenagerin aus Liebeskummer von Zuhause. Auch damals stieg der Polizei-Hubschrauber auf. Das Mädchen wurde an der Altheimer Wassertretanlage gefunden – in bester Gesundheit.

"Bei Vermisstenmeldungen gehört ein Hubschrauber immer dazu", erklärt Pressesprecher Thomas Kalmbach vom für Horb zuständigen Polizeipräsidium Tuttlingen. Denn: "Aus der Luft erkennt man alles zehnmal besser, auch aufgrund der Wärmebildkamera."

Wie oft sich der zentral am Stuttgarter Flughafen stationierte Hubschrauber der Polizei irrtümlich auf den Weg macht, werde laut Kalmbach statistisch nicht erfasst. Ohnehin sagt der Polizeisprecher: "Bei Vermissten sprechen wir nie von einem Fehlalarm." Der Grund: Anders als Kinder seien Erwachsene selbstbestimmt. Wird ein Erwachsener als vermisst gemeldet, dann schätze die Polizei die Situation ein. Geht sie dann tatsächlich davon aus, dass die verschwundene Person vermisst wird, etwa weil ein Abschiedsbrief gefunden wird oder weil so etwas schon häufiger vergekommen ist, machen sich die Beamten auf die Suche – und das grundsätzlich samt Hubschrauber.

Da dies eine Entscheidung der Polizei ist, müssen weder die vermisste noch die alarmierende Person den Hubschrauber-Einsatz bezahlen. "Das sind Staatskosten. Das bezahlt der Steuerzahler", erklärt Kalmbach, der vorrechnet: "Die Kosten für den Hubschrauber liegen bei 250 Euro pro Viertelstunde." Allerdings ist der Hubschrauber meist – so auch am vergangenen Sonntag in Horb – nur wenige Minuten im Einsatz.

Anders sieht das bei der Feuerwehr aus. Rund 500 Euro kostet bei ihr ein Einsatz, je nach Situation und Aufwand kann die Summe aber auch deutlich höher sein. Zwar ist die Feuerwehr wie in Horb nur mit freiwilligen Rettungskräften unterwegs, dafür mit mehr Personal und deutlich länger als ein Polizei-Hubschrauber. Hinzu kommt: Die Feuerwehr wird wesentlich häufiger zu Fehlalarmen gerufen als die Polizei. So stellten sich in Horb allein im Juli von 24 Einsätzen ganze sieben als Fehlalarme heraus.

Ein Hauptgrund sind Rauchmelder, die seit Januar 2015 laut baden-württembergischer Landesbauordnung Pflicht sind. Hört ein Nachbar den Rauchmelder piepsen, werde auch in Horb oft die Feuerwehr gerufen – unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um einen Brandfall handelt. "Das kommt in letzter Zeit immer öfter vor", bestätigt der Horber Feuerwehr-Kommandant Markus Megerle.

Zweiter Hauptverursacher von Fehlalarmen sind Brandmeldeanlagen in industriellen und Handwerksbetrieben. Die Anlagen werden laut Megerle zwar immer zuverlässiger, wodurch es zu weniger Fehlalarmen kommt; aber da die Zahl der Anlagen insgesamt steigt, bleibe das Einsatzaufkommen dennoch "ähnlich hoch", verdeutlicht der Kommandant. So gingen im Juli in Horb vier der sieben Fehlalarme auf das Konto von Brandmeldeanlagen.

Während die Kosten für einen Fehlalarm, die durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst wird, vom Eigentümer selbst bezahlt werden müssen, bleiben sie bei Rauchmeldern an der Feuerwehr und damit am Steuerzahler hängen. "Wir gehen davon aus, dass in so einem Fall im guten Glauben gehandelt wurde", erklärt Megerle – denn schließlich könne man ja tatsächlich von einem Feuer ausgehen, wenn ein Rauchmelder piepst. Einen Groll gegen die Rauchmelder-Pflicht hegt der Horber Feuerwehr-Kommandant daher nicht: "Wir sind dankbar, wenn uns jemand ruft, bevor etwas passiert. Und gerade die Rauchwarnmelder haben schon viele Leben gerettet."

Ähnlich sieht es auch die Polizei, wenn sie wieder einmal ihren Hubschrauber aufsteigen lässt, obwohl sich später herausstellt, dass das gar nicht nötig gewesen wäre. Pressesprecher Kalmbach unterstreicht: "Wir sind froh, wenn es sich letztendlich um keinen Vermisstenfall gehandelt hat. Das ist für alle Beteiligten besser."