Prozess: Autofahrt unter Drogen: Angeklagter muss sich einem "Idiotentest" unterziehen

Horb. Kiffen, Autofahren, sich erwischen lassen – eine Kombination, bei der weder Staatsanwaltschaft noch das Gericht Nachsicht walten lassen.

Dies musste am Donnerstagvormittag ein heute 26-jähriger Objektbeschichter erfahren, der Ende Juni 2016 in Bildechingen in eine Verkehrskontrolle geriet. Gemeinsam mit einem Kumpel hatte er nach dem Besuch einer Horber Kneipe noch einen Joint geraucht. Beide haben sich dann im Auto des Angeklagten auf den Weg nach Hause in eine Stadt außerhalb des Landkreises Freudenstadt gemacht und sind dabei in die Verkehrskontrolle geraten. Neben zwei bekifften Verkehrsteilnehmern fanden die Polizeibeamten im Auto auch noch rund 20 Gramm Marihuana, dass für den Eigengebrauch bestimmt war, wie der Beschuldigte angab.

"Wie war denn das Gras?", wollte Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick wissen. "Hah, es ging so – nichts Besonderes", gab der Beschuldigte, der im Übrigen den Tathergang vollumfänglich zugab, sachkundig Auskunft. Die Polizeibeamtin, die bei der Kontrolle vor Ort war und später das Rauschgift wog, meinte hingegen, dass sie der Meinung sei, dass die Portion von guter Qualität war, da sie schon allein vom Geruch Kopfweh bekommen hätte. "Es waren überwiegend Blüten, keine Stengel und so ein Kruscht", so ihre fachfrauliche Beschreibung. Für den Angeklagten hat dieser Joint fatale Folgen. Sein Führerschein ist weg, er muss sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), besser bekannt als Idiotentest, unterziehen, der ihn einiges an Geld kosten wird. Geld, das er eigentlich so gar nicht hat, denn auf seiner Arbeitsstelle, die er erst seit diesem Monat hat, bekommt er einen Stundenlohn von unter 10 Euro brutto. Damit kann er keine großen Sprünge machen, doch sein einziger Trost ist, dass er diese Arbeitsstätte wenigstens mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann und auf kein eigenes Fahrzeug angewiesen ist.

Alles in allem glaubt sein Verteidiger, dass die Geschichte für seinen Mandanten eine Lehre war. Er bat deshalb auch darum, die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro etwas zu kürzen. Richter Trick folgte dieser Bitte und verurteilte den geständigen Angeklagten, der nicht einschlägig vorbestraft ist, zur Zahlung von 30 Tagessätzen á 20 Euro und zu einem zweimonatigen Fahrverbot. "Falls sie keinen Einspruch einlegen, dürfen sie ab nächsten Donnerstag nichts mehr fahren, was einen Motor hat – auch kein Mofa", erklärte der Richter dem jungen Mann. Mofa hatte dieser nämlich bisher, trotz Führerscheinentzug, fahren dürfen.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft prüft aber noch, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.