Bei der Feier des Fördervereins der Sozialstation Horb in Ahldorf hatten sich die Gäste im "Kneiple" einiges zu erzählen.   Foto: Sozialstation Foto: Schwarzwälder-Bote

Seniorennachmittag: "Heute schon an morgen denken": Fördergemeinschaft der Sozialstation bietet Vortrag

Im Rahmen des 40-jährigen Jubiläums der Sozialstation Horb hat sich auch die Fördergemeinschaft für die Sozialstation in Ahldorf mit einem Seniorennachmittag in den Veranstaltungskalender eingeklinkt.

Horb-Ahldorf. Zusammen mit dem Seniorenteam, bestehend aus Rosl Graf, Stefanie Golletz und Paula Fischer, wurde zu einem informativen Seniorennachmittag ins "Kneiple" eingeladen. Referenten waren Wilfried Neusch, Geschäftsführer des SKM Zollern (katholischer Verein für soziale Dienste), und Rechtsanwältin Alexandra Unger, Mitglied im Vorstand des SKM. Das Thema lautete "Heute schon an morgen denken".

A nna Ruggaber, Vorsitzende der Fördergemeinschaft Ahldorf, begrüßte die Gäste im vollen "Kneiple". Wilfried Neusch sagte: "Vorsorge betrifft jeden für alle Eventualitäten. Jeder hat bestimmt eine Krankenversicherung und viele haben auch eine Bestattungsvorsorge.

80 Prozent der Bevölkerung haben nichts geregelt

A ber: Wer vertritt mich, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Es ist nicht automatisch der Ehepartner. Was passiert, wenn jemand nichts geregelt hat?" 80 Prozent der Bevölkerung haben nichts geregelt, so Neusch.

Er stellte zunächst den Bereich "Gesetzliche Betreuung" vor. Wie kommt eine Betreuung zustande? Was passiert, wenn jemand nichts geregelt hat? Diese Fragen werden hier akut. Die hilfeberechtigte Person steht im Mittelpunkt, und bei einer gesetzlichen Betreuung kontrolliert der Staat. Jedes Jahr müssen Ausgaben und Einnahmen offengelegt werden.

Dann wandte sich Alexandra Unger den Themen Betreuungsverfügung sowie Vorsorge- und Generalvollmacht zu. Hier geht es um die Frage, was bereits geregelt ist. Eine Regelung dürfe ihrer Ansicht nach nicht auf die lange Bank geschoben werden. Unger riet: "Sehr wichtig ist es, sich gut beraten zu lassen. Eine Patientenverfügung und eine Generalvollmacht trifft man zu Lebzeiten."

Die Kombination Vorsorge- und Generalvollmacht ist umfassend. Auch bei einer Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht ist für freiheitsentziehende Maßnahmen grundsätzlich das Gericht zuständig, das dazu ein ärztliches Gutachten einholen muss: Zum Beispiel bei der Frage der Fixierung im Bett oder wenn ein Gitter ans Bett angebracht werden soll.

Die Vorsorgevollmacht soll schriftlich abgefasst sein. Bei Rechtsgeschäften bedarf es einer notariell beglaubigten Vollmacht, so Neusch.

Thema war auch die Patientenverfügung. Diese ist eine einseitige Willenserklärung, die befolgt werden muss. Wer eine Patientenverfügung vor 2009 verfasst hat, soll sie unbedingt nochmals anschauen, denn sie muss für viele Eventualitäten präziser ausformuliert werden. Im BGB ist die Patientenverfügung am 1. September 2009 geregelt worden.

Der Vortag machte doch viele im vollen "Kneiple" nachdenklich, und es gab im Anschluss noch viel zu diskutieren und Meinungen auszutauschen.