So sieht der Flächenverbrauch rund um ein großes Windrad im Wald aus. Aufgenommen wurde dieses Bild von Bürgern beim Besuch des Windparks im Hunsrück. Foto: Straub

Windpark: Frage des Flächenverbrauchs hängt angeblich von Arbeitsmethode der Baufirma ab.

Horb - Bei der Frage des Flächenverbrauches für die Windräder eines möglichen Windparks auf dem "Oberen Hau" gehen die Meinungen auseinander. Waltraud Göttler hat sich die Mühe gemacht, bei der Fahrt in den Hunsrück die Rodungen auszumessen.

Bei drei verschiedenen Windrädern wurden die Rodungsflächen vermessen. Folgende Größen wurden laut Mitteilung von Göttler ermittelt: 7925 Quadratmeter, 8130 Quadratmeter, 8764 Quadratmeter (ohne Wegebau). Diese Montageflächen sind für den dortigen kleineren Rotordurchmesser von 82 Meter und die Nabhöhe von 138 Meter benötigt worden. Zum Vergleich: ein Fußball-Spielfeld der FIFA-Norm hat eine Größe von 7140 Quadratmetern (Quelle Wikipedia).

Göttler: "Es geht hier nur um die Rodungsflächen – die Fläche an Waldbewuchs, die für die Montage zerstört werden muss. Die begrenzt temporär mögliche so genannte Wiederaufforstung soll hier nicht das Thema sein."

Nach den Messungen kommt sie zum Ergebnis, dass die für Horb berechneten Flächen zu klein sind: "Da sich der Flächenbedarf für die Montage nach der Nabhöhe und dem Rotordurchmesser richtet, reichen die dort ermittelten Flächen, für die bei uns geplanten Windkraftanlagen (WKA) mit einem deutlich größeren Durchmesser von zirka 114 Meter Durchmesser bei 143 Meter Nabhöhe, definitiv nicht aus. Herr Wetzlaff von der MVV sicherte zu, dass die WKA in keinem Fall größer werden sollen."

Bis zu 10.000 Quadratmeter

Die tatsächlich zu erwartende Rodungsfläche, so Göttler weiter, sei von der MVV nicht zu erfahren, da der Auftragnehmer, der die WKA erstellen soll, noch nicht feststehe. "Die auf den Bau von Windkraftanlagen spezialisierten Firmen arbeiten laut Aussage MVV mit unterschiedlichen Aufbaumethoden und je nach Methode wird unterschiedlich viel Montagefläche benötigt. "Da nun aber im Wald gebaut werden soll, ist doch eigentlich klar, dass in jedem Fall die Methode mit den kleinsten Rodungsflächen gewählt werden muss – und diese sollte bei den bekannten Eckdaten wohl in Erfahrung zu bringen sein", argumentiert Göttler.

Die Firma Juwi, laut Bauschild Bauherr und Projektentwickler in Kirchberg, gibt bei großen WKA eine Fläche von 10 000 Quadratmeter pro Windrad an.

"Es ist nachvollziehbar, dass es beim Wegenetz wegen der großen Kurvenradien schwieriger wird, die Rodungsflächen zu berechnen. Aber auch dies ist heute mit geeigneten Planungstools im Vorfeld ohne größeren Aufwand möglich. Hierbei stellt sich die Frage: Wie sollen die nicht geringen Höhendifferenzen (hoch zum Frauenkreuz und vom Hauptweg hinunter ins Landschaftsschutzgebiet Finsterholz) von Lkw-Tiefladern mit 50 bis 60 Meter langen Hängern überwunden werden? Das ist sicher nur mit großen Umwegen (die auch wieder Fläche benötigen) zu bewerkstelligen", heißt es weiter in dem Brief Göttlers. Sie stellt die Frage: "Warum kann eine erfahrene Firma diese Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung stellen?"

Selbst wenn die Positionen der WKA noch nicht exakt definiert wurden, sollte der Flächenverbrauch durch die Forstbehörde geprüft werden können, fordert Göttler. Laut Infoveranstaltung in der Hohenberghalle dürfen nur Flächen bis zu einem Hektar Größe umgewandelt werden. Der Ausbau der Wege, mit den dafür zu rodenden Kurvenradien für die überlangen Fuhrwerke, dürfte wohl nicht als "Anlage von Waldwegen" im eigentlichen Sinn definiert werden, argumentiert sie.

Ab zehn Hektar Verträglichkeitsprüfung

So könne es sein, dass beim Bau von acht Windkraftanlagen die zusammenhängenden Rodungsflächen (Montageflächen und Wegenetz) zehn Hektar übersteigen. Bei Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart ist ab zehn Hektar Umfang eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

"Dem Gemeinderat sollten diesbezüglich, vor der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplanes, genauere Informationen zur Verfügung gestellt werden", so Göttlers Forderung.