Ortschaftsrat sagt Ja zu Nutzungsänderung

Horb-Talheim (pm). Dem Antrag auf Nutzungsänderung von Flurstück 1864/1 – Haiterbacher Steige 87 von Musterhaus mit Wohnung in Wohn- und Bürogebäude – gab der Ortschaftsrat Talheim bei einer Enthaltung statt. Dies jedoch vorbehaltlich der Genehmigung dieser Bebauungsplanänderung durch die Stadt Horb, die jedoch bereits im Vorfeld ihr Einverständnis hierzu signalisierte.

Zustand per Ratsentscheid legalisieren

Hintergrund für diese Umwandlung ist, dass das Musterhaus in einem reinen Gewerbegebiet liegt, in dem bisher keine Wohnraumnutzung genehmigt war.

Der Inhaber der Immobilie wohnte trotzdem schon immer in dem Haus. Nun möchte er es verkaufen und ohne diese Bebauungsplanänderung, weg vom reinen Gewerbegebiet hin zum Mischgebiet, "wäre dieses Haus quasi wertlos". So zumindest die Einschätzung von Anton Ade. "Gerade, wenn jemand älter ist, kann man den Wunsch nach Verkauf verstehen", so Ade weiter, der in diesem Fall Planungssicherheit für die bisherigen Nutzer fordert.

Ortschaftsrätin Silke Wüstholz konnte diese Entscheidung mittragen, betonte jedoch, dass die Gewerbetreibenden in diesem Gebiet nicht von der Bebauungsplanänderung benachteiligt werden dürften.

Ortsvorsteher Thomas Staubitzer erklärte zusammenfassend, dass de facto das Musterhaus schon immer auch als Wohnhaus genutzt wurde, und nun wolle man diesen Zustand per Ratsentscheid eben legalisieren.