In der Flüchtlingsunterkunft in Talheim gibt es Unstimmigkeiten zwischen ehrenamtlichen Helfern und Behördenpersonal. Foto: Hopp

Referent von Landrat spricht von Differenzen zwischen Flüchtlingen und Patinnen. Landratsamt wehrt sich: Kein Hausverbot erteilt.

Horb - Warum müssen die Helferinnen des Arbeitskreises Asyl draußen bleiben? Die "Verbannung" aus der Asylunterkunft in Talheim hat hohen Wellen in Horb geschlagen. Auch der Vorwurf machte die Runde, dass die beiden Patinnen nicht mehr vor Ort sein sollen, weil der Landkreis verhindern will, dass die Flüchtlinge von den Patinnen über ihre Möglichkeiten, einen Asylantrag zu stellen, beraten werden.

Nun nimmt das Landratsamt Stellung. Hannes Bewersdorff, persönlicher Referent des Landrats, widerspricht, dass es sich um ein "Hausverbot" handelt. "Bei dem in Rede stehenden Hausverbot kann es sich nicht um ein förmliches Hausverbot handeln. Sämtliche förmliche Hausverbote für die Asylbewerberunterkünfte werden schriftlich festgehalten und vom Amtsleiter unterzeichnet. "

Vielmehr sei es möglich, so Bewersdorff, dass es zu einem Missverständnis gekommen sei. "Einige Asylbewerber haben sich bei einem zufälligen Zusammentreffen mit Herrn Pantelic, der aufgrund einer defekten Ölheizung in Horb-Talheim war, über Bevormundung durch Mitglieder des Arbeitskreises Asyl beschwert, woraufhin sich Herr Pantelic, der der serbokroatischen Sprache mächtig ist, mit den betreffenden Personen ausgetauscht hat, um den Sachverhalt zu erfahren. Es wurde ihm seitens unterschiedlicher Personen geschildert, dass die beiden Patinnen des Arbeitskreises Asyl in manchen Fällen, beispielsweise zum Umgang mit Lebensmitteln aber auch in anderen Bereichen, belehrend aufgetreten seien." Daraufhin sei ein Gespräch mit Personen des Arbeitskreises Asyl geführt, das aber nicht wie gewünscht verlaufen sei, weil es große Enttäuschung über die Bitte um Zurückhaltung gab und der Verwaltung unterstellt worden sei, man wolle Ehrenamtliche aus der gemeinsamen Arbeit für die Flüchtlinge herausdrängen.

Bewersdorff erklärt: "Das Wort Hausverbot ist dabei niemals gefallen. Vielmehr hat Herr Pantelic die betreffenden Frauen des Arbeitskreises Asyl um Lösungsvorschläge für die Situation gebeten. Da keine Vorschläge gemacht wurden, hat Herr Pantelic seinerseits vorgeschlagen, die Unterstützung vorerst nicht mehr vor Ort, sondern aus dem Hintergrund zu leisten. Dies hat besagte Enttäuschung hervorgerufen."

Doch wie geht es nun weiter? Bewersdorff sagt dazu: "Aus diesem Grund hat sich Herr Geigl, der Sachgebietsleiter der Unteren Aufnahmebehörde, dazu entschlossen, durch Herrn Haug, der mit dem Arbeitskreis sehr gut vernetzt ist, ein erneutes Gespräch anzuberaumen, zu dem er Mitglieder des Arbeitskreises Asyl, die Asylbewerber, die sich über die Bevormundung beklagten und einen von der Verwaltung unabhängigen Dolmetscher hinzuziehen möchte, um die Kritikpunkte gemeinsam zu besprechen und einen Weg zu finden, wie die Unterstützung aufrecht erhalten und dabei das gewünschte Maß an Selbstbestimmung der Asylbewerber gewahrt bleibt."

Doch wie steht das Landratsamt zum Thema Ausreise? Wurden gezielt Gespräche geführt mit den Flüchtlingen, damit sie freiwillig in ihre Heimat zurückkehren? Bewersdorff schreibt in seiner Stellungnahme: "Grundsätzlich stellt die Beratung ausreisewilliger Flüchtlinge ein Angebot und eine Option dar – insbesondere bei Personen aus Herkunftsländern, bei denen die Anerkennungsquote im Asylverfahren nur sehr wenige Prozent beträgt. Die Untere Aufnahmebehörde kann Ausreisewilligen Möglichkeiten der Rückkehr aufzeigen." Welche Flüchtlinge der Unterkunft bereits einen Asylantrag gestellt haben, kann der persönliche Referent des Landrats über das Wochenende nicht in Erfahrung bringen. Zunächst müsse auch geprüft werden, inwieweit über solche laufenden Verfahren überhaupt Auskunft erteilt werden dürfe, da eine solche unter Umständen die Rechte der Flüchtlinge berühren würde. "Ich  bitte Sie daher um etwas Geduld", schreibt Bewersdorff.