Fahrt eines 25-Jährigen in seinem Traumauto hat Nachspiel vor Gericht / Schuld ohne Wenn und Aber eingestanden

Von Peter Morlok

Horb. Er hatte zum ersten Mal in seinem Leben sein Traumauto unterm Hintern, vor wenigen Tagen Geburtstag und zudem ein tolles Wochenende mit seiner Freundin, die am Bodensee lebt, hinter sich.

Doch auf der Heimfahrt unterlief dem 25-jährigen Studenten aus Landau ein folgenschwerer Fehler. Er verschuldete durch Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen schwer und eine Person immerhin so stark verletzt wurde, dass sie einige Tage ins Krankenhaus musste. Wegen dieses schweren Verkehrsunfalls musste sich der junge Mann gestern Vormittag vor dem Horber Amtsgericht, nachdem er gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben hatte, verantworten. Er war am 20. September letzten Jahres mit einem gemieteten Audi A6 vom Bodensee kommend auf einen vor ihm fahrenden Opel aufgefahren. Was für den jungen Unfallverursacher im ersten Moment wie ein leichter Auffahrunfall aussah, entwickelte sich zu einer Verkettung unglücklicher Zusammenhänge. Der touchierte Opel wurde nach vorne katapultiert, schleuderte quer über die Fahrbahn und prallte dort auf einen Ford-Kastenwagen. Dieser überschlug sich durch die Wucht des Aufpralls mehrfach, und beide Fahrzeuginsassen wurden schwer verletzt. Auch der Opelfahrer musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Christian Ketterer gab der Unfallverursacher zu, dass es ohne Weiteres möglich sein konnte, das er abgelenkt war. Er habe zwar während der Fahrt nicht telefoniert, dafür aber am Display des Wagens Einstellungen vorgenommen und "die Einstellungsmöglichkeiten des Fahrzeugs waren enorm", erinnerte sich der junge Autofahrer. Als er wieder nach vorne blickte, sei es auch schon zu spät gewesen. Obwohl das Fahrzeug ein Auffahrwarnsystem samt Abstandskontrolle hatte, das er jedoch kurz zuvor auf manuell zurückgesetzt hatte, hätte es wie verrückt gepiepst. Für eine echte Reaktion wäre es aber zu spät gewesen, räumte der Unglücksfahrer zerknirscht ein. Erschwerend kam in diesem Augenblick hinzu, dass sein Fahrverhalten auf einen Wagen mit Schaltgetriebe ausgerichtet war und der Audi mit einem Automatikgetriebe und der entsprechenden Pedalerie ausgestattet war. Der Unfallverursacher, der sich vor Gericht in seinem Aussageverhalten kooperativ und schuldbewusst zeigte, gab auch zu, eher zügig unterwegs gewesen zu sein, da er mit dem Mietwagen, den ihm seine Kumpels zum Geburtstag für ein langes Wochenende spendiert hatten, in einem Wagen saß, von dem er schon lange schwärmte.

Obwohl er seine Schuld ohne Wenn und Aber eingestand, sein Nachtatverhalten geradezu vorbildhaft war – er entschuldigt sich schriftlich, persönlich und telefonisch bei den Opfern und bot dem schwer verletzen Ford-Fahrer sogar an, für ihn Erledigungen während seiner Rekonvaleszenz zu machen, sah die Staatsanwaltschaft das Vergehen einer fahrlässige Körperverletzung als gegeben an, die durch Unachtsamkeit herbeigeführt wurde. "Die ganze Sache war vorhersehbar", so der Anklagevertreter. Er forderte 40 Tagessätze zu je 20 Euro, da der junge Mann noch studiert und von der Unterstützung durch seine Mutter lebt. Weiterhin forderte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten den Führerschein für einen Monat zu entziehen obwohl die Rückgabe der Fahrerlaubnis, die dem jungen Mann zwar am Unfallabend entzogen wurde und schon am nächsten Tag zurückzugeben war, erst nach knapp einem Monat erfolgte. Sein Verteidiger wertete dies als vorweggenommenen Führerscheinentzug und bat das Gericht nur noch auf die geforderte Geldbuße zu erkennen. "Mein Mandant ist kein Verkehrsrowdy und seine Tat war ein Augenblicksversagen". Amtsgerichtsdirektor Christian Ketterer folgte diesem Antrag, gab jedoch dem Angeklagten noch die Kosten des Verfahrens auf.