Bei der Kalkulation der Abfuhrgebühr von Hauskläranlagen und geschlossenen Gruben müssen Abgaben an den Zweckverband der Kläranlage Oberes Kinzigtal in Vorderlehengericht berücksichtigt werden Foto: Herzog

Eigentümer von Hauskläranlagen und geschlossenen Gruben müssen ab sofort rund zehn Prozent mehr für die Entsorgung ihres Abwassers bezahlen. Das beschloss der Gemeinderat.

In der Sitzung des Gemeinderats verwies Bürgermeister Bernd Heinzelmann auf den nach einer Ausschreibung mit der Firma Weiß aus Simonswald im Herbst 2022 abgeschlossenen Vertrag. In diesem sei geregelt worden, dass der vereinbarte Betrag über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben ab 1. Januar 2023 beginne und bis Ende Dezember 2023 Gültigkeit habe. Insofern stünde nun eine Preisanpassung zwischen dem Gemeindetag und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft an.