Recht auf kostenfreie Pflegeberatung

Recht auf kostenfreie Pflegeberatung

Wer zu Hause nicht mehr alleine zurecht kommt, sollte gemeinsam mit seinen Familienangehörigen eine kostenfreie Pflegeberatung nutzen – darauf weist das Berliner Pressebüro hin.

»Darauf hat jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch. Gesetzlich Pflegeversicherte müssen allerdings bereits einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben«, sagt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. Zuständig ist die Pflegekasse des Antragstellers – bei privat Versicherten die Compass Pflegeberatung.

Häusliche Beratung auf Wunsch
Die Berater erklären unter anderem Ablauf und Kriterien der Begutachtung. So wird beispielsweise erfasst, wie mobil der Betroffene noch ist, in welchem Umfang er sich selbst versorgen kann und wie die Medikamenteneinnahme gesichert ist. Es wird auch geschaut, inwieweit er sein Alltagsleben und soziale Kontakte noch selbst gestalten kann. Außerdem wird informiert über die Leistungen beim entsprechenden Pflegegrad. Unterstützt wird die Familie bei Formalitäten und beim Kontakt zu einem Pflegedienst. Nach der Begutachtung erfolgt die Zuordnung zu einem entsprechenden Pflegegrad.

Häusliche Beratung als Pflicht
Eine weitere Variante der Pflegeberatung findet grundsätzlich zu Hause statt. Dabei sind jene, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sogar in der Pflicht. Sie müssen – so schreibt es der Gesetzgeber vor – in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich eine Beratung anfordern. Der Besuch soll helfen, die Qualität der Pflege zu sichern und sie dient der fachlichen Unterstützung der Pflegenden. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.