Aus dem Gericht gleich hinter Gitter: Die vier Räuber erhielten Haftstrafen. Foto: Rath

Überfälle auf Schrotthändler: Drahtzieher bekommt neuneinhalb Jahre Gefängnis.

Hechingen - Der Prozess gegen die Räuber, die Schrotthändler in Hechingen und Balingen überfallen haben, ist zu Ende – fast genau ein Jahr nach den brutalen Taten. Die vier Männer erhielten Hafststrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie neuneinhalb Jahren.

Die Kammer sprach das Quartett schuldig, unter anderem des erpresserischen Menschenraubs, der schweren räuberischen Erpressung, des schweren Raubs und der gefährlichen Körperverletzung.

Mit Spannung erwartet worden war das Urteil für den 44- jährigen Drahtzieher der Überfälle, ebenfalls Schrotthändler und Neffe des Opfers in Hechingen. Er hatte vor Gericht geschwiegen, obwohl die Kammer laut Richter Herbert Anderer mehrfach versucht habe, ihm eine Brücke zu bauen: »Diese Strategie hat ihnen schrecklich geschadet«, so Anderer. Er erhielt neuneinhalb Jahre – und damit sogar ein Jahr mehr, als der Staatsanwalt gefordert hatte.

Nach Überzeugung des Gerichts spielten sich die Fälle im Januar und Februar 2012 so ab: Die Täter kamen jeweils zu zweit in der Nacht, überfielen ihre Opfer im Schlaf, rissen sie aus den Betten, schlugen auf sie ein, fesselten und knebelten sie. Sie drohten mit Gewalt, um ans Geld zu kommen: in einem Fall damit, mit einem Messer Zehen abzutrennen, im anderen Fall mit Kopfschüssen. Dazu hielten sie einem Opfer eine Schreckschuss- Pistole an den Kopf.

Beim Überfall in Hechingen erbeuteten sie 83.000 Euro, in Balingen hatten sie mit 250.000 Euro gerechnet, gingen aber leer aus. Die Beute verpulverten sie wieder in Spielotheken.

Die drei Männer im Alter von damals 18 und 30 Jahren, Ausführende der Raubüberfälle, hatten zuvor in ihrem letzten Wort noch einmal ihre Reue bekundet, der dreifache Familienvater das Gericht »um eine zweite Chance« gebeten.

Der 44-jährige Drahtzieher blieb seiner bisherigen Linie treu: Er sagte gar nichts. Das Gericht wertete die Geständnisse der drei jüngeren Angeklagten als glaubwürdig und strafmildernd. Dem entgegen stünden die »massiven Folgen« für die Opfer, die bis heute unter dem Trauma litten, dort überfallen worden zu sein, wo sich ein Mensch am sichersten fühle: zu Hause.

Dass der 44-Jährige spielsüchtig ist, erkannte das Gericht an. Allerdings liege im vorliegenden Fall keine verminderte Schuldfähigkeit vor.

Damit endete nach 17 Verhandlungstagen ein Prozess, der als einer der schillerndsten in die jüngere Geschichte der Hechinger Justiz eingeht. Rechtsanwalt Klaus Schön hatte die Kammer und ihren Vorsitzenden Herbert Anderer mit Befangenheits- und Beweisanträgen regelrecht eingedeckt und den Prozess ins Stocken gebracht. Den Vorwurf der gezielten Prozessverschleppung wies Schön »entschieden zurück«. Die Kammer habe ursprünglich 18 Verhandlungstage angesetzt, nun gehe der Prozess nach 17 Tagen zu Ende und bleibe damit »im Rahmen«.

Richter Anderer hielt ihm entgegen, er habe in diesem Prozess »genug Befangenheitsanträge für zehn Richterleben « kassiert. Das Mittel des Befangensheitsantrags sei zulässig und vom Gesetzgeber gewollt. Aber Schön habe den Strafprozess damit zum »Tollhaus « gemacht und sei selbst vor Beleidigungen, Verunglimpfungen und Verleumdungen nicht zurückgeschreckt. Dies lehne Anderer »entscheiden ab«.

Schön will das Urteil für seinen Mandanten nicht akzeptieren und kündigte noch gestern Antrag auf Revision an.