Um sehr viel Falschgeld ging es gestern vor dem Hechinger Landgericht. Foto: SB-Archiv

Bande wollte 700 000 Euro "Blüten" aus Italien verkaufen. Zwei müssen ins Gefängnis.

Hechingen - Im Hechinger Geldfälscher-Prozess, der vergangene Woche begonnen hat, wurde jetzt das Urteil verkündet: Zwei Mitglieder der Dreierbande müssen für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Dritte kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Richter Herbert Anderer erwähnte nach seinem Urteilsspruch noch einmal den gemeinsamen Nenner der Täter: "Massive wirtschaftliche Schwierigkeiten", wenn auch in unterschiedlicher Größenordnung, seien der Antrieb gewesen.

Die beiden 36- und 56-jährigen Italiener müssen für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Den Anteil, den beide am Verbrechen hatten, bewertete das Gericht als gleichwertig.

Kontakt zu Fälscherkreisen in Italien hergestellt

Den Jüngeren der beiden bezeichnete der Richter als "Motor" der Tat. Auf ihn gehe die Idee, Falschgeld zu beschaffen und zu verkaufen, maßgeblich zurück. Der Ältere, ein Pizzeriabesitzer, hatte den Kontakt zu den Fälscherkreisen in Italien hergestellt.

Der wesentliche Beitrag des 61-jährigen Deutschen war, dass er über einen Mittelsmann den Kontakt zum Käufer, einem V-Mann der Polizei, hergestellt hatte. Der Mann, der wegen Schulden Ende 2009 sein Haus verloren hatte, sei zwar "nicht das fünfte Rad am Wagen" gewesen, der Richter gestand ihm jedoch die "geringste Teilhabe" zu. Dies und sein relativ hohes Alter seien die Hauptgründe dafür gewesen, die Strafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung auszusetzen.

Alle verhängten Strafen seien im Hinblick auf die Tat relativ gering bemessen. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass die Strafminderungsgründe bei der Abwägung deutlich überwogen hätten: Die drei Täter seien geständig und zum ersten Mal in Haft gewesen. Nur der Deutsche war vorbestraft, aber nicht einschlägig. Alle hätten "aus nachvollziehbaren Gründen" gehandelt, das heißt, aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraus.

Bei "Deal" nur sehr wenig verdient

Auch dass alle "sozial integriert" und nicht "gescheitert" seien, führte der Richter als strafmindernd an, sowie die Tatsache, dass sie bei ihrem "Deal" nur sehr wenig verdient hätten. Es sollten zwar insgesamt 700 000 Euro "Blüten" verkauft werden. Beim ersten Treffen der drei Kriminellen mit dem mutmaßlichen Käufer, bei dem in Hechingen die Festnahme erfolgt war, waren aber nur 44 000 Euro in Falschgeld übergeben worden. Dabei wäre pro Kopf gerade einmal ein Gewinn von 650 Euro herausgesprungen, denn 85 Prozent hätte die Fälscherwerkstatt einbehalten, die übrigen 15 Prozent hätten sich die Täter geteilt.

Letztlich habe auch der Einsatz des verdeckten Ermittlers einen strafmildernden Einfluss.

Den genannten Aspekten standen am Ende nur zwei strafverschärfendende Gründe gegenüber: Die relativ hohe Qualität und die Menge des Falschgelds. So fielen die Strafen für die begangenen Verbrechen – banden- und gewerbsmäßige Geldfälschung – gemäßigt aus.

Die Verurteilten trugen es mit Fassung, und anders als am ersten Verhandlungstag flossen diesmal keine Tränen.