Wie viel die Halle wert? Im neuen Haushaltsrecht muss sämtliches Gemeindevermögen bewertet werden. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Begeisterung über kaufmännische Buchführung hält sich im Rathaus Hardt in Grenzen

Von Christoph Ziechaus

Hardt. Wenig Begeisterung war spürbar im Hardter Gemeinderat angesichts der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 1. Januar 2018.

Nach langem Hin und Her soll das neue Gemeindewirtschaftsrecht bis zum Jahr 2020 in allen Kommunen im Land angewandt werden. "Diese Umstellung setzt eine komplette Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Anlagevermögens voraus", erklärte Kämmerin Annette Saur. Die Bewertung des Vermögens einer Gemeinde umfasst unbebaute Grundstücke im Außenbereich und im Wald sowie bebaute Grundstücke, wie Straßen und Altbestand mit aktuellen Baukosten; Abschreibungen müssen berücksichtigt werden. Für jeden Vermögensgegenstand muss ein Exposé erstellt und mit dem geografischen Informationssystem verlinkt werden. Die Bewertung des unbeweglichen Vermögens sollte an eine Firma vergeben werden, wünschte die Kämmerin. Dafür habe man ein Angebot eingeholt, das sich für die Vermögensbewertung von Hardt auf 33 550 Euro beläuft. Bei Beauftragung von mehreren Gemeinden im Landkreis gebe es darauf noch einen Rabatt von zehn Prozent.

Beauftragt werden sollte die Firma IIB, die bereits bei der gesplitteten Abwassergebühr mitgeholfen hatte. Die Umstellung bedeute nicht nur sehr viel mehr Aufwand für die Mitarbeiter im Rathaus, es sei auch mit Kosten für eine neue Software zu rechnen; dafür gebe es aber noch keine Richtwerte. "Hoher Aufwand, hohe Kosten und am Ende sind wir nur ärmer", formulierte Bürgermeister Herbert Halder. Auch Gemeinden in Nordrhein-Westfahlen klagten über hohe Kosten und wenig neue Erkenntnisse für die kommunalen Haushalte. Die Gemeinderäte fügten sich dem Unvermeidlichen.