Klagen gegen Umlegungsbeschluss

Von Markus Katzmaier

Haiterbach. Das künftige Baugebiet "Weinhalde" in Haiterbach beschäftigt jetzt die Justiz. Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe werden am heutigen Freitag Klagen verhandelt, die sich gegen den Umlegungsbeschluss richten.

Dass bei der Erschließung des Baugebiets "Weinhalde" nicht alles glatt laufen würde, hatte sich schon lange vorher angekündigt. Über mehrere Jahr zogen sich die Verhandlungen der Stadtverwaltung mit Grundstückeigentümern hin, bis der Gemeinderat im September vergangenen Jahres schließlich feststellte, dass der Verhandlungsweg ausgereizt ist. Folge: Das Gremium beschloss die Einrichtung eines Umlegungsausschusses. Das ist laut Bürgermeister Andreas Hölzlberger ein Novum für Haiterbach. Und wurde auch deshalb nicht ganz unkritisch gesehen. Kritik kam so seinerzeit aus den Reihen der Freien Wähler, die dadurch den Frieden in der Stadt gefährdet sahen.

Vor Gericht landet das Ganze nun, weil drei Grundstückseigentümer gegen den vom Ausschuss gefassten Umlegungsbeschluss Klage einreichten. Unter den Klägern findet sich auch Stadtrat Gerhard Walz (FWH/CDU), wie dieser auf Nachfrage bestätigt. Das Thema beschäftige ihn jetzt schon seit vier Jahren. Zur Klage selbst wollte sich Walz angesichts der kurz bevorstehendenden Verhandlung nicht äußern.

Eine Wertung vermeidet auch die beklagte Seite, die Stadtverwaltung, vor Gericht von Bürgermeister Hölzlberger vertreten. Allerdings verweist der Schultes darauf, dass die Klage im Vergleich zu anderen Verfahren dieser Art in einem frühen Stadium erfolgt sei. Das könne dem Umstand geschuldet sein, dass hier von allen Beteiligten Neuland betreten werde. Sollte sich vor Gericht erweisen, dass beim Verwaltungsakt, gegen den sich die Klage richte, ein Fehler unterlaufen sei, könne dies nachgeholt werde. Bei einem Umlegungsverfahren könne es immer passieren, dass dieses zwar materiell berechtigt, formell aber falsch sei.

Grundsätzliches Interesse der Stadt Haiterbach sei, Bauland zur Verfügung zu stellen. Die Aufkaufmodalitäten habe man vor einem Jahr angepasst und "aus meiner Sicht ein faires System entwickelt", sagt Hölzlberger. Dazu gehöre unter anderem der Aufkauf von Grundstücken mit 40 statt der üblichen 25 Euro, wenn kein Interesse an einem Bauplatz bestehe. Eine Rückzuteilung solle zu den tatsächlichen Kosten erfolgen. Im Baugebiet Knollenäcker lag der Aufkaufpreis bei 25 Euro, der Verkaufspreis bei 125 Euro je Quadratmeter.