Ortschaftsrat will Vorschriften zur Traufhöhe auf Hirschen lockern

Haigerloch-Gruol (bf). Änderungen gibt es im Bebauungsplan Hirschen: Das neue Plangebiet soll geringfügig nach Osten erweitert werden. Das Retentionsbecken wird in östliche Richtung verschoben. Dadurch werden die vier Bauplätze an der Straße Auf Hirschen etwas größer. Der Wendehammer wird weiter Richtung Feldweg verlegt.

Hauptamtsleiter Hans-Martin Schluck stellte die Änderungen in der Sitzung des Gruoler Ortschaftsrates am Donnerstag vor. Dass sie Sinn machen, habe sich im Laufe der Planung und nach einer Erschließungsbegehung vor drei Wochen ergeben.

Gleichzeitig, so Schluck, entfallen die Festsetzungen im Lageplan zu den Dachformen. Diese sind nun frei wählbar, auch Flachdächer sind erlaubt. Neu festgelegt werde in der Änderung die Trauf- und Firsthöhe, die bisher nicht klar definiert war. Es war lediglich Zweigeschossigkeit vorgeschrieben. Die Verwaltung will die Traufhöhe auf sechs Meter und die Gebäudehöhe auf acht Meter, bei Satteldächern auf sieben Meter festlegen.

Hier regte sich jedoch Widerstand eines jungen bauwilligen Paares: Modernes Bauen sei mit sechs Metern Firsthöhe nicht realisierbar, so der Einwand. Alle Fertighaus-Anbieter gingen mindestens von einer Firsthöhe von 6,30 Metern aus. Schluck wandte ein, dass bei einer Firsthöhe von mehr als sechs Metern bereits Dreigeschossigkeit vorliege und somit auf die Bauherren höhere Erschließungskosten zukämen. Er sagte aber zu, zu prüfen, ob bei einer Firsthöhe von 6.30 Metern weiterhin von Zweigeschossigkeit ausgegangen werden könne.

Der Ortschaftsrat stellte sich auf die Seite der jungen Bauherren. Es könne nicht sein, dass in einem neuen Baugebiet modernes Bauen nicht möglich sei, so der Tenor. Schließlich wolle Gruol seine Bauplätze gut verkaufen können. Ortsvorsteher Otto Schneider appellierte an die Verwaltung, an die maximal erlaubte Höhe zu gehen: "Wir müssen im neuen Baugebiet das Optimale ermöglichen". Auf Hirschen sind bisher drei Bauplätze verkauft.