Das Damwild im Gehege von Leander Epple bei braucht sich vorerst nicht auf Veränderungen einzustellen. Die Zäune dürfen so bleiben, wie sie sind. Foto: Kost

Verwaltungsgericht Sigmaringen weist Beschwerde des Landratsamtes gegen Damwildgehege von Leander Epple ab.

Haigerloch-Stetten - Leander Epple kann sich freuen: Er darf sein Damwildgehege an der Seesteige nördlich von Stetten so stehen lassen, wie es ist. Die schriftliche Urteilsbegründung ist ihm jetzt zugegangen.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat eine Anordnung des Landratsamtes Zollernalb und einen Widerspruch des Regierungspräsidiums Tübingen beide aus dem Jahr 2012, aufgehoben.

Zur Erinnerung: Der Rechtsstreit zwischen dem privilegierten Landwirt Leander Epple und dem Landratsamt um die "Landschaftsverträglichkeit" des Damwildgeheges hatte jahrelang geschwelt. 2012 hatte das Landratsamt eine schriftliche Anordnung erlassen, nach der Epple den Zaunbau zu stoppen beziehungsweise auf eine gewisse Grenze zurücknehmen müsse. Auch das Regierungspräsidium Tübingen hatte sich eingeschaltet. Leander Epple hatte nach langem Hin und Her Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht, und am 3. Juni diesen Jahres nahmen die Richter bei einem Ortstermin das Streitobjekt in Augenschein (wir berichteten). Sie stellten fest, dass das Gehege das Landschaftsbild kaum beeinträchtige, und schlugen einen Vergleich vor, nachdem Leander Epple 15 Holzpfosten auf der Südseite und vier auf der Ostseite entfernen müsse. Epple war einverstanden, das Landratsamt aber nicht. Es nahm den Vergleichsvorschlag nicht an und legte Widerspruch ein, da "die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes« durch den Vergleichsvorschlag nicht beseitigt werde, so die Begründung.

Der Widerspruch wurde von den Verwaltungsrichtern aus Sigmaringen aber abgelehnt, mehr noch: Epple muss jetzt gar nichts machen und kann seine Zäune so stehen lassen, wie sie sind.

Natürlich ist er froh darüber, wie er im Gespräch mit unserer Zeitung erklärte. Er ärgert sich aber, dass wegen einer solchen "Lappalie« Steuergelder verschwendet wurden. Das Landwirtschaftsamt sei immer auf seiner Seite gewesen, so Epple, lediglich die Untere Naturschutzbehörde habe etwas gegen das Gehege gehabt. Das Landratsamt trägt die Kosten des Verfahrens. Es kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.