Der Steinbruch in Weildorf rückt näher an die Wohngebiete heran. Der Gemeinderat fordert den Regionalverband Neckar-Alb auf, die Abgrenzung des Abbaugebiets so weit zurück zu nehmen, dass Gebäudeschäden und Belästigungen von vorneherein auszuschließen seienum Sprengschäden an Gebäuden auszuschließen Foto: Kost

Gemeinderat stellt Forderungen an Regionalverband. Schäden an Gebäuden sollen ausgeschlossen werden.

Haigerloch - Die vom Regionalverband Neckar-Alb eingeräumten Erweiterungsmöglichkeiten für den an die Firma Schneider verpachteten Steinbruch im "Butzengraben" stoßen auf Bedenken.

Die Stadtverwaltung hat diese Bedenken nun in Worte gegossen und eine Stellungnahme an den Regionalverband verfasst. Die Problematik liegt aus Sicht der Stadt darin, dass der Steinbruch angesichts der ihm eingeräumten Ausdehnung von Abbaugebieten näher an den östlichen Ortsrand von Weildorf heranrückt. Und selbst die Regionalplaner sehen dabei ein gewisses Konfliktpotenzial: Bei Sprengungen im Steinbruch seien unter Umständen Schäden an Gebäuden nicht völlig auszuschließen.

Deshalb – auch unter dem Eindruck der jüngsten Erfahrungen mit Sprengungen im Steinbruch, die offenbar im Juni und August Beschwerden von Bürgern bei der Stadtverwaltung nach sich zogen – fordert die Stadt den Regionalverband auf, die Abgrenzung der Abbau- und der Vorranggebiete zur Sicherung von Rohstoffvorkommen so weit zurück zu nehmen, dass Gebäudeschäden und Belästigungen von vorneherein auszuschließen seien. Der Nachweis dafür sei durch ein Sprenggutachten zu erbringen, das auch die Wohnbebauung im Gebiet Haigerloch Nord, das Schulzentrum und das Freibad berücksichtige. Die Messpunkte für Erschütterungsmessungen seien zudem so zu wählen, dass die erschütterungsempfindlichsten Stellen berücksichtig würden.

Die Stadtverwaltung regte an, eine Erweiterung der Vorranggebiete trotz der dort verlaufenen 110 kV- und 20 kV-Freileitungen Richtung Norden zu prüfen.

Der Gemeinderat war mit den in der Stellungnahmen zusammengefassten Punkten einverstanden.