Haigerloch - Am Dienstagabend war die Welt noch in Ordnung. Am Morgen darauf stand sie auf dem Kopf. Der vom Gemeinderat beschlossene Termin für die Bürgermeisterwahl entpuppte sich gestern als Verstoß gegen das Kommunalwahlgesetz. Ein neuer Wahltermin muss her.

Entdeckt hat den Fehler die Stadtverwaltung. Sie informierte postwendend per Rund-Mail die Gemeinderäte über den Sachverhalt. Der Haigerlocher Bürgermeister kann nicht wie noch am Dienstagabend im Bürgerhaus mit klarer Mehrheit beschlossen am Totensonntag, 23. November, gewählt werden, denn der Beschluss verstößt gegen das baden-württembergische Kommunalwahlgesetz (siehe Info-Rubrik), das keine Wahl am Totensonntag gestattet.

Doch der Reihe nach: Ihren Lauf nahm die Geschichte durch eine Initiative der Stadtverwaltung. Sie wollte am Dienstagabend die Weichen für die nach acht Jahren wieder anstehende Bürgermeisterwahl in Haigerloch stellen. Die Stadtverwaltung empfahl dabei als Termin den Sonntag, 19. Oktober, mit einem weiteren Wahltermin am Sonntag, 9. November, falls ein zweiter Urnengang (Stichwahl) nötig würde.

Doch dieser Vorschlag wollte vor allem den CDU- und SÖL-Gemeinderäten nicht gefallen. Walter Stocker (CDU) erklärte warum: Der von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Sonntag, 19. Oktober, sei der frühestmögliche Termin für die Bürgermeisterwahl, Damit würde man potenziellen Kandidaten nach den Sommerferien nur eine sehr kurze Frist einräumen, um sich den Haigerlochern präsentieren zu können. Es sei aber ein Gebot der Fairness, allen Bewerbern hinreichend Zeit für ihren Wahlkampf zu geben.