Hier soll ein Drogeriemarkt entstehen - so wünscht es sich jedenfalls die Mehrheit des Gemeinderates. Foto: Kost

Drogeriemarkt: Politisch Verantwortliche der Stadt setzen auf Gespräche mit Regionalverband Neckar-Alb

Ob die Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Platz, wo jetzt noch die alte Maas-Tankstelle steht, überhaupt eine realistische Chance hat, ist momentan kaum einzuschätzen. Die Bemühungen darum sollen aber auf politischer Ebene fortgesetzt werden.

Haigerloch-Stetten. Man muss es nüchtern sehen: Eigentlich stehen die Karten für Maria Nordwig, die in konkreten Gesprächen mit einer namhaften Drogeriekette steht, derzeit eher schlecht. Wie bereits berichtet, hat sich der Regionalverband Neckar-Alb mehrheitlich gegen die Ansiedlung eines Drogeriemarktes an der B 463 bei Stetten ausgesprochen und von der Stadt Haigerloch verlangt, den Bebauungsplan für die "Obere Auchtert" so zu ändern, dass die Ansiedlung von weiterem Fachmärkten dort unmöglich ist. Man nennt dies ein Planungsgebot.

Doch der Haigerlocher Gemeinderat wollte diesem Beschluss nicht folgen: Nahezu einstimmig lehnte er in seiner Sitzung am 19. Oktober das Planungsgebot ab.

An dieser Stelle kommt das Landratsamt ins Spiel. Denn die Balinger Behörde kann den widerspenstigen Haigerlocher Gemeinderat ausbremsen, indem es die Änderung des Bebauungsplanes per Ersatzvornahme erzwingt. Und das ist inzwischen auch geschehen, wie Bürgermeister Heinrich Götz auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. Die Anordnung des Landratsamtes ist im Haigerlocher Rathaus eingetroffen. Götz hat nun zwangsläufig einen Widerspruch mit einem Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. Eine Änderung des Bebauungsplan "Obere Auchtert" (oder auch nicht) hängt also vorerst in der Warteschleife bis die Verwaltungsrichter darüber entschieden haben.

Wenig bauen kann Investorin Nordwig indes auf eine erst vor wenigen Tagen vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim gefällte Eil-Entscheidung im Zusammenhang mit dem Bau eines Drogerie-Marktes in Dotternhausen.

Das Gericht hatte befunden, dass der Markt dort gebaut werden darf, weil die Baugenehmigung auf Basis des geltenden Bebauungsplanes erteilt wurde. Dieser existierte nämlich bevor der jetzige Regionalplan mit all seinen Einschränkungen Gültigkeit erlangte. Ein Rückschlag für den Regionalverband Neckar-Alb.

In dem VGH-Urteil ist aber leider kein Silberstreif für den Stettener Horizont erkennbar denn, der Dotternhauser Fall ist auf die Situation in Stetten nicht übertragbar. Im hiesigen Fall ist nämlich noch keine Baugenehmigung erteilt, deshalb hat der Regionalplan mehr Gewicht als der lokale Bebauungsplan.

Nichtsdestrotz setzt man in Haigerloch darauf, mit dem Verband zu einer Konsens-Lösung zu kommen. Wie Stettens Ortsvorsteher Konrad Wiget am Dienstag im Ortschaftsrat erklärte soll es Ende des Monates ein Gespräch zwischen Stadtverwaltung, Fraktionsvertretern und Regionalverband geben. Dafür wünscht sich Wiget zwei Dinge: Maria Nordwig soll daran ebenfalls teilnehmen dürfen, außerdem möchte er nicht am Verbandssitz in Mössingen tagen, sondern in Haigerloch – damit man sich gegebenenfalls direkt vor Ort die Situation anschauen kann.

Derweil spricht am heutigen Freitag Regionalverbands-Vizepräsident Peter Seiffert in Mössingen mit Pressevertretern über die drei "Problemfälle" Ofterdingen, Dotternhausen und Haigerloch.