Das Vordertal liegt komplett im Sanierungsgebiet, so dass hier private Bau- und Renovierungsmaßnahmen mit Mitteln aus dem Förderprogramm unterstützt werden können. Foto: Verwaltung Foto: Schwarzwälder-Bote

Förderung: Festhalle gehört zu vordringlichen Projekten / Aufstockung bislang nicht nötig / Private profitieren

Das Sanierungsprogramm mit Mitteln aus dem Bund und dem Land zeigt positive Wirkungen, insbesondere für private Vorhaben, wie die Gemeindeverwaltung mitteilt.

Gütenbach. Städtebauliche Verträge mit einem Volumen von fast einer viertel Million Euro wurden bereits abgeschlossen und zum Teil schon umgesetzt. Der Abruf von Mitteln für öffentliche Investitionen stockte zuletzt jedoch, da die Hallensanierung nicht wie geplant voranschreiten konnte.

Ein Aufstockungsantrag, wie er in Furtwangen und Vöhrenbach bewilligt wurde, war für Gütenbach nicht möglich, da vom bewilligten Förderrahmen von einer Million Euro erst rund 150 000 Euro abgerufen wurden. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte 2013 den Bereich "Ortskern I" ins Sanierungsprogramm für kleinere Städte und Gemeinden (LRP) aufgenommen. Der Bewilligungszeitraum läuft bis Anfang 2022.

Damit sollten zunächst die vordringlichen Missstände, wie Mehrzweckhalle, King-Areal oder Freiraumgestaltungen, angegangen werden. Außerdem sollen bauliche Missstände, die in privatem Besitz sind, beseitigt werden.

Zum Programmjahr 2017 sind wesentliche Einzelmaßnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium benannt worden, wie etwa ein Anteil der Festhallensanierung mit 500 000 Euro, Außenanlagen bei der Schule mit 100 000 Euro und die Unterstützung privater Sanierungsvorhaben mit 50 000 Euro. In der Gesamtsumme wurden 660 000 Euro für 2017 vorgesehen.

Angesichts fördertechnisch gedeckter Kosten von aktuell sogar 850 000 Euro bestand weder zum Zeitpunkt der üblichen Antragstellung noch jetzt ein dringender Aufstockungsbedarf, der einen entsprechenden Erhöhungsantrag gerechtfertigt hätte, schreibt die Gemeinde. Geübte Praxis mit dem Fördergeber ist eine bedarfsgerechte, schrittweise Ausfinanzierung der Sanierungsverfahren, so dass angesichts der vielfachen Programmüberzeichnung keine Konten "auf Verdacht" gefüllt werden. Es handelt sich somit eben nicht um drei von den Kommunen Furtwangen, Vöhrenbach und Gütenbach gestellte Anträge von denen jener von Gütenbach nicht bedient wurde, sondern um ein hinreichend finanziertes Sanierungsverfahren, das erst in den kommenden Jahren weitere Finanzhilfen benötigt. Insofern wird es sicher Jahre geben, so Bürgermeister Rolf Breisacher, in denen sich allein Gütenbach über weitere Finanzhilfen freuen kann, die aber eine entsprechend aktive Sanierungsdurchführung der Gemeinde voraussetzt.

Im Mai 2015 beschloss der Gemeinderat zudem die allgemeinen Förderbedingungen für private Modernisierungs- und Instandsetzungs- sowie Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Ortskern I". Bislang wurden neun Sanierungsvereinbarungen mit einem möglichen Fördervolumen von 228 500 Euro abgeschlossen. Der Gemeinde obliegt es, den Finanzrahmen für öffentliche und private Sanierungsmaßnahmen festzulegen. Bislang sind für Privatmaßnahmen knapp 450 000 Euro vorgesehen. Danach liegen die Ausgaben und zur Verfügung stehenden Mitteln für private Maßnahmen in der Mitte. Derzeit sind noch rund 220 000 Euro verfügbar an Private. Dies ist angesichts der bislang bewilligten Laufzeit aus Sicht der Verwaltung zufriedenstellend, da auch diese etwa bei der Halbzeit liegt.