Gemeinden müssen nun auch Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Foto: Berg Foto: Schwarzwälder-Bote

Gesetzesänderung: Aktuelles Steuerrecht hat noch Bestand

Gütenbach/Vöhrenbach (sh). Einmal mehr zwingt eine Gesetzesänderung dazu, dass sich alle Gemeinden mit einer neuen Regelung auseinandersetzen: im Steueränderungsgesetz 2015 werden Gemeinden nun grundsätzlich im nicht-hoheitlichen Bereich umsatzsteuerpflichtig, wenn und soweit private Dritte diese Aufgaben theoretisch auch wahrnehmen könnten.

Es bestehe jedoch die Möglichkeit, bis Ende 2020 weiterhin die alte Rechtslage anzuwenden. Allerdings sorgte dieses Gesetz erst einmal für absolute Unsicherheit, wie gleichermaßen in den Gemeinderäten in Vöhrenbach und Gütenbach festzustellen war. Dabei sind die Gemeinden schon länger umsatzsteuerpflichtig, wenn es beispielsweise um die Versorgungsbetriebe, etwa für Wasser, geht. Nicht betroffen sind Einnahmen in Bereichen, in denen die Gemeinde hoheitliche Aufgaben erfüllt, beispielsweise bei den Gebühren für einen neuen Ausweis.

Nach Einschätzung der Gütenbacher Verwaltung würde eine Umsetzung des Gesetzes erhebliche Unsicherheiten mit sich bringen. So entschied man sich in Gütenbach gleich dafür, für das kommende Jahr die Regelung auszusetzen und nach dem alten Steuerrecht zu verfahren. Denn wenn einmal das neue Steuerrecht eingeführt worden sei, sei eine spätere Aussetzung für die Folgejahre nicht mehr möglich.

Für 2018 soll das Vorgehen wieder neu geprüft werden. Denn die Gemeinde kann dann jedes Jahr zur neuen Regelung wechseln, bis diese 2021 allgemein gilt.

Auch in Vöhrenbach sorgte die neue Regelung für Unsicherheit. Es sei kaum abzuschätzen, wie sich das neue Gesetz auswirke, denn genaue Informationen fehlten. Wie Kämmerin Diana Weißer auf Nachfrage weiter erläuterte, greift die Mehrwertsteuer nicht in vielen Bereichen. Es betreffe lediglich Kleinigkeiten, wie zum Beispiel die Herstellung von Fotokopien.

In der Diskussion im Gemeinderat zeigte sich Gunda Kleiser überrascht von der Möglichkeit, eine Gesetzesänderung noch ein paar Jahre hinauszuschieben. Am Ende entschied sich aber auch Vöhrenbach dafür, die Erhebung von Mehrwertsteuer zumindest für das nächste Jahr auszusetzen.