Von Volker Rath

Von Volker Rath

In der Geschichte des Zollernalbkreises ist was schief gelaufen. Balingen dürfte nie und nimmer Kreisstadt sein. Das Recht stünde, historisch betrachtet, jemand anderem zu. Nein, nicht Hechingen. Grosselfingen.

Sven Beck kennt sich aus in der Ortsgeschichte. Seine Erkenntnisse trug er am Dienstag in der Bürgerversammlung vor. Ab sofort solle keiner mehr die Gemeinde mit rund 2150 Einwohnern als Dorf bezeichnen – wenn schon nicht als Stadt, dann doch wenigstens als "Marktflecken". Klingt auch klein, ist es historisch aber nicht. Im Mittelalter gab es praktisch keinen großen Unterschied zwischen einem "Marktflecken" und dem Stadtrecht. 1505 erklärte König Maximilien I. Grosselfingen zum Marktflecken, mit allen Privilegien wie Marktrecht, Steuerrecht, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Wenn schon jemand Grosselfinger am Galgen aufknüpfte, dann gefälligst ein Grosselfinger.

Grosselfingen war bereits 1472 eigenständige Pfarrei, knapp 400 Jahre früher als die Heiden aus Bisingen. Grosselfingen hatte Burg, Schloss und Adel, die Herren von Bubenhofen, die richtig Kohle und auch am Königshof was zu melden hatten. Balingen? War Pupsdorf. Eine Pfandschaft, unbedeutende Länderei wie Gammertingen und andere Käffer, die zum "Marktflecken" Grosselfingen gehörten.

Es wird Zeit, dass das Narrengericht tagt. Dann kann die Bruderschaft Helmut Reitemann vorladen – den Ortsvorsteher des Grosselfinger Ortsteils Balingen.