Kommt es zur Stichwahl, muss man sich in Grömbach nochmals ans Auszählen machen. Foto: Sannert Foto: Schwarzwälder-Bote

Grömbach: Rechtsanwalt Markus Heim will Bürgermeisterwahl anfechten / Stichwahl ist das Ziel

Von Regina Schwenk

Knapp zwei Wochen nach der Grömbacher Bürgermeisterwahl haben sich einige Kandidaten via Amtsblatt bereits für das entgegengebrachte Vertrauen bedankt. Nicht so Markus Heim. Der Anwalt aus Nagold verfolgt ein anderes Ziel: Er will die Wahl anfechten.

Grömbach. Rückblick: Am 14. Februar wählte Grömbach einen neuen Rathauschef. Ein Urnengang mit Überraschungseffekt: Armin Pioch erreichte die absolute Mehrheit, setzte sich mit 194 Stimmen gegen sechs Mitbewerber durch. Soweit das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis. Das will Markus Heim so aber nicht stehen lassen. Schriftlich kündigt er an, der Wahlgang werde "zur Überprüfung der Kommunalaufsicht gestellt". Heißt im Klartext: Das Landratsamt soll prüfen, ob bei der Wahl alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Doch warum? Heim selbst hatte bei der Wahl lediglich 25 Stimmen bekommen. Steckt also verletzte Eitelkeit dahinter? Keinesfalls, erklärt der Rechtsanwalt auf Anfrage. "Ich selber als Jurist möchte, dass so was fehlerfrei abläuft." Das, führt Heim aus, sei am Wahlsonntag aber nicht der Fall gewesen.

Stutzig machen den Juristen gleich mehrere Punkte. Etwa das Stimmenpatt zwischen Christoph Albert, Jürgen Schneider und Eric Zschirpe, auf die jeweils zwölf Stimmen entfielen. Und dann wäre da noch die Sache mit der Briefwahl. Die werde noch vor Schließung der Wahllokale ausgezählt, erläutert Heim. Bei 39 Briefwählern sei dies im Fall einer kleinen Gemeinde wie Grömbach eine repräsentative Stichprobe, an der sich gewisse Tendenzen ablesen ließen.

"Rein theoretisch kann man dann die Anhänger eines Kandidaten gezielt zur Wahl aufrufen." Praktisch gilt für das Ergebnis der Briefwahl allerdings eine Geheimhaltungspflicht. Hat man sich in Grömbach nicht daran gehalten? "Darauf gibt es Hinweise", sagt Heim.

Für den Juristen steht fest: Bei der Wahl in Grömbach kam es zu Fehlern. In einem Schreiben stellt er fest: "Die Fehler wirken sich so aus, dass Herr Pioch zwar Platz eins behält aber unter 50 Prozent liegt. Damit ist der Wählerwille die Stichwahl." Und das habe Relevanz. Käme es zur Stichwahl, könnten sich neue Bewerber aufstellen lassen, bereits aufgestellte Kandidaten könnten ihre Bewerbung zurückziehen, argumentiert der Jurist.

Heim selbst würde im Fall der Fälle wohl letzteren Weg einschlagen. "Ich mache das nicht für mich. Ich habe kein Interesse mehr am Amt des Bürgermeisters von Grömbach. Ich möchte dem Wählerwillen zur Geltung verhelfen und der ist die Stichwahl."

Beim Landratsamt eingereicht hat Heim die Wahlanfechtung bislang noch nicht. Kann dies am heutigen Tag jedoch noch tun, wie der Leiter des zuständigen Kommunal- und Rechnungsprüfungsamts, Klaus Dölker, bestätigt. Dann ist die einwöchige Einspruchsfrist abgelaufen. Diese lief ab der Veröffentlichung des Wahlergebnisses im Grömbacher Amtsblatt am vergangenen Freitag.

Gehe die Wahlanfechtung noch ein, "werden wir diese zeitnah und gewissenhaft prüfen", sagt Dölker. Für den Fall, dass das Landratsamt die Wahl für gültig erklärt, behält sich Markus Heim einen weiteren juristischen Schritt vor. Dann will er das Verwaltungsgericht in Karlsruhe anrufen.