Haustiere: Rassen-Anzeigepflicht entfällt

Grömbach. 2013 hatte die Gemeinde Grömbach ihre Hundesteuersatzung geändert und eine Anzeigepflicht der Rasse aller Hunde in den Textteil mit aufgenommen. Laut Landratsamt sei das jedoch "aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich", teilte Bürgermeister Armin Pioch dem Gremium in der Sitzung am Montagabend mit.

Er schlug deshalb vor, diesen Passus aus der Satzung wieder zu entfernen und in diesem Zuge auch gleich die Hundesteuer zu erhöhen. Sein Vorschlag: Statt bisher 100 Euro für einen Hund sollten ab dem kommenden Jahr 108 Euro und ab 2018 dann 120 Euro fällig werden; für einen Kampfhund wären es 600 Euro im Jahr. Für jeden zweiten Hund solle sich der Steuersatz um 100 Prozent erhöhen – auch für Kampfhunde.

Gemeinderat Walter Reutter bat den Bürgermeister darum, die Hundehaltung in Grömbach, wenn möglich, zu kontrollieren und auf freilaufende Hunde, die ohne Halsband und Hundemarke unterwegs seien, zu achten. Reutter schlug vor, die Hundesteuer im kommenden Jahr auf 110 Euro festzusetzen und im Jahr danach dann auf 120 Euro. Sein Vorschlag wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen. Die Anzeigepflicht der Hunderasse wurde aus der Satzung gestrichen.