Bebauungspläne: Zwei Flächen verkleinert

Glatten. Den Entwurf für den auf den Weg gebrachten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bühlstraße Süd im Glattener Ortsteil Böffingen (wir berichten) hat der Gemeinderat Glatten nach Abwägung der Stellungnahmen in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und den entsprechenden Satzungsbeschluss gefasst.

Außerdem hat der Gemeinderat für die Bebauungspläne Sonnenhalde-Ost, erste Änderung, Glatten, sowie Frühlingsstraße-Gesamt, erste Änderung, die Entwurfsbeschlüsse und Beschlüsse für die Beteiligung gefasst.

Bereits im Februar waren, wie berichtet, beide Bebauungspläne im Gemeinderat behandelt worden. Hintergrund ist, dass bei der generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans ein Überschuss an Wohnbauflächen für den Teilverwaltungsraum Glatten festgestellt worden war. Um die dadurch erforderliche Flächenreduzierung zu erreichen und damit die Entwicklungsfläche Leimen im Flächennutzungsplan 2030 beibehalten werden kann, sollen unbebaute Teilflächen aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden.

Im Bereich Frühlingsstraße- Gesamt umfasst die genehmigte und zum Verzicht vorgesehene Wohnbaufläche insgesamt drei gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke mit einer Fläche von 0,09 Hektar an einem Nordhang. Um einiges größer ist die herauszunehmende Fläche im Bereich Sonnenhalde-Ost oberhalb des Ortskerns von Glatten an einer landschaftsprägenden und exponierten Kuppe zwischen dem Tal der Glatt und dem Tal der Lauter.