Bei einem Kranich wurde das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Foto: Piotr Krzeslak - stock.adobe.com

Das Veterinäramt hat den Vogelgrippevirus bei einem Kranich nachgewiesen. Doch was bedeutet das für die hiesigen Geflügelhalter?

Die kalte Jahreszeit bedeutet nicht nur für Menschen ein erhöhtes Krankheitsrisiko – auch im Tierreich verbreiten sich Viren schneller, sobald es kühler wird. So wurde im Landkreis Rottweil ein Kranich aufgegriffen, bei dem jetzt das Vogelgrippe-Virus bestätigt worden ist. Das Veterinäramt Rottweil informiert, worauf nun zu achten ist.

Kraniche sind durchziehende Vögel, und auch im Landkreis Rottweil kommt es vor, dass sie sich zum Rasten niederlassen. Im näheren Umkreis des aufgegriffenen Kranichs wurden bislang keine weiteren verendeten oder kranken Tiere gefunden, schreibt das Landratsamt. Jörg Hauser, Leiter des Veterinäramtes Rottweil: „Wir schätzen derzeit das Risiko für das Auftreten der Vogelgrippe im Kreis deshalb nicht höher ein als für den Rest von Baden-Württemberg.“ Aus diesem Grund werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Restriktionszonen und keine Allgemeinverfügung erlassen.

Keine Entwarnung

Für alle Geflügelzüchter und -halter ist das zunächst eine gute Nachricht. Die sogenannte Allgemeinverfügung hätte bedeutet, dass die Tiere „aufgestallt“ werden müssen, also nicht mehr ins Freie dürfen, es sei denn, der Freilauf wäre zuverlässig gegen den direkten und indirekten Kontakt mit Wildvögeln abgesichert.

Entwarnung indes gibt es trotzdem keine. Denn Wildvögel, vor allem Wasservögel, sind die Hauptüberträger der Vogelgrippe oder Geflügelpest, wie sie auch genannt wird. Die Wildvögel bewegen sich frei und bedeuten deshalb für das Geflügel im Freiland eine latente Gefahr, nicht nur durch direkten Kontakt, sondern auch durch die Exkremente. Aus diesem Grund hatte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schon im Januar erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen bis zu 1000 Tieren erlassen; bis zu diesem Zeitpunkt galten sie nur für Betriebe ab 1000 Tieren.

Das bedeutet unter anderem: Ställe und Standorte der Vögel müssen gegen unbefugten Zutritt gesichert sein, sie dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden, idealerweise mit Einwegschutzkleidung, die anschließend sicher entsorgt wird. Schadnager – also Mäuse oder Ratten – müssen kontinuierlich bekämpft werden, eine Dokumentation der Maßnahmen ist Pflicht.

Tiere beobachten

„Die Biosicherheitsmaßnahmen müssen unbedingt ernst genommen werden. Und ganz wichtig ist jetzt, dass die Tierhalter sehr aufmerksam beobachten, ob Tiere krank werden oder gar verenden“, so Hauser. In diesem Fall muss der Vorfall dem Veterinäramt sofort gemeldet werden; tote Tiere müssen untersucht werden. Die Untersuchungen zur Abklärung werden in den Landesuntersuchungseinrichtungen durchgeführt und sind für die Tierhalter kostenlos.

Aufmerksamkeit ist übrigens nicht nur von Geflügelhaltern oder -züchtern gefragt. Sollten etwa Spaziergänger einen toten Vogel finden, bittet das Veterinäramt darum, dies unter veta@lrarw.de oder telefonisch unter 0741/24 43 83 zu melden.