Die Ermittlungsbehörden konnten einem 34-jährigen Gechinger das Einstellen und Verbreiten von mindestens sechs kinderpornografischen Videos an andere Nutzer nachweisen. Foto: Kneffel Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess: Gechinger wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu Bewährungsstrafe verurteilt

"Ich weiß, dass ich Scheiße gebaut habe. Das wird nicht wieder vorkommen." Reumütig zeigte sich der 34-jährige Angeklagte aus Gechingen in einem Kinderporno-Prozess vor dem Amtsgericht Calw.

Calw/Gechingen. Das Urteil: sieben Monate Gefängnis, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Dazu muss der geständige Verurteilte hundert Stunden Sozialdienst leisten. Womit der Angeklagte noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen ist und in Richter Marco Laxgang einen vergleichsweise milden Richter fand.

Langes Vorstrafenregister

Denn der Gechinger hat ein eindrucksvolles, langes Vorstrafenregister: schwere Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Verstöße gegen das Waffengesetz, Bedrohung, Betrug – und auch eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs, der bereits mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung geahndet wurde.

Allerdings: All diese Taten sind vergleichsweise lange her, fielen zum größten Teil noch unter das Jugendstrafrecht, so dass die damit verbundenen Bewährungszeiten längst aufgehoben sind.

Diesmal stand der heute 34-Jährige wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie "der alleruntersten Schublade" vor Gericht, wie Staatsanwältin Annette Schmid-Bart sagte. Bei einer Razzia Ende 2015 waren auf einem Notebook des Angeklagten insgesamt 22 Videos mit explizitem Inhalt gefunden worden. Außerdem konnten ihm die Ermittlungsbehörden nach der Auswertung eines sogenannten File-Sharer-Portals im Internet das Einstellen und Verbreiten von mindestens sechs kinderpornografischen Videos an andere Nutzer nachweisen – gegenüber dem reinen Besitz von Kinderpornografie nach dem Strafgesetzbuch die weit schwerwiegendere Tat, für die es mindestens eine Gefängnisstrafe von drei Monaten geben muss.

Was sowohl Richter als auch Staatsanwältin allerdings auch hier mildernd für den Angeklagten ins Feld führten: Die reine Datenmenge, um die es in diesem Prozess ging, sei vergleichsweise niedrig gewesen, "da gibt es ganz andere Größenordnungen, die vor Gericht verhandelt werden", so Richter Laxgang. Zudem stellten Gericht und Anklagevertretung dem ungelernten und aktuell arbeitslosen Gechinger eine doch vergleichsweise positive Sozialprognose aus. Derzeit lebt der 34-Jährige in einer festen Beziehung. Zudem habe er sich in den zurückliegenden Monaten mit einer erfolgreichen Qualifizierung für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe als jemand gezeigt, der sich um "geordnete Verhältnisse" für sein Leben bemühe – auch wenn Anklage und Gericht aufgrund des polizeilichen Führungszeugnisses des Gechingers nicht an eine so baldige Anstellung des Angeklagten in diesem Bereich glauben mochten.

Was das Gericht in der Verhandlung gegen den Gechinger nicht klären konnte: ob es sich bei den Taten um wirklich einmalige Taten "aus reiner Neugier" handelte, wie der Angeklagte seine Motivation nannte. Oder ob doch eine pädophile, zu therapierende grundsätzliche Neigung des Angeklagten hinter den Taten stand. Denn Richter Laxgang hakte mehrfach nach, warum der Angeklagte sich "aus Neugier" nicht auch anderes, vergleichsweise harmloseres Porno-Material im Internet besorgt hatte – was für echte Neugier gesprochen hätte. Hier blieb der Gechinger jedoch schweigsam, so dass der Richter letztlich seine Befragung ergebnislos abbrach.

Alles gestanden

Da der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten einräumte und sein Anwalt auch das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von insgesamt sieben Monaten Gefängnis, ausgesetzt zu einer dreijährigen Bewährungszeit und 100 Stunden Sozialdienst, ohne Einschränkung als "angemessen" für seinen Mandanten akzeptierte, folgte auch Richter Marco Laxgang letztlich dem Plädoyer der Anklagevertretung. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft verzichteten zudem noch im Gerichtssaal auf die Möglichkeit einer Revision, womit das Urteil sofort rechtsgültig wurde.