In unmittelbarer Nähe zum Pflegeheim entsteht in Gechingen ein neues Wohnbaugebiet. Foto: Selter-Gehring Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Verkauf neuer Baugrundstücke bringt erst nach Jahren deutlich Gewinn

Bis zum Herbst soll das Bebauungsplanverfahren für das Wohnbaugebiet "Furt" in Gechingen abgeschlossen sein.

Gechingen. Mit dem auf dem Entwurf von Städteplaner Thomas Sippel basierenden Aufstellungsbeschluss gab der Gemeinderat den Startschuss für das formale Planungsverfahren. Bis das erste Haus gebaut werden kann, wird es aber noch einige Zeit dauern.

Planung, Grundstücksaufkäufe und Erschließung für das am südlichen Ortsrand im Anschluss an das Pflegheim Martin-Stift gelegene rund fünf Hektar große Gelände werden den Haushalt der Gemeinde massiv belasten. Sie tragen dazu bei, dass in diesem Jahr die Rücklagen auf ein Mindestmaß zurückgefahren und zusätzlich drei Millionen Euro Schulden gemacht werden sollen. Gegen Ende des Jahrzehnts soll der Verkauf der Baugrundstücke jedoch deutliche Gewinne in die Kasse spülen. Bereits seit längerem kann die Gemeinde Bauinteressenten keine Grundstücke mehr anbieten. "Das Planverfahren für das Baugebiet Kirchberg II liegt zehn Jahre zurück", sagte Bürgermeister Jens Häußler. Mit dem Wohnbaugebiet "Furt" soll sich das ändern und auf die Nachfrage nach Wohnbauflächen reagiert werden.

Knapp 50 Einfamilienhäuser, acht Doppelhaushälften, sechs Reihenhäuser, fünf Kettenhäuser und fünf mehrgeschossige Wohnungsbauten sollen in den kommenden Jahren hier entstehen. Mit diesem Mix unterschiedlicher Bauformen sollen verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Wohnbedürfnissen und Budgets angesprochen werden.

Nähe zur Irmaue

Darüber hinaus stellte der Städteplaner die notwendigen Rahmenbedingungen zur Einhaltung des Natur- und Artenschutzes und weiterer rechtlicher Vorgaben vor. Ein zentrales Augenmerk liegt bei der gesamten Planung angesichts der Hanglage des Gebiets "Furt" und der Nähe zur Irmaue, die im Hochwasserschutzgebiet liegt, auf der Ableitung des Oberflächenwassers. So ist vorgesehen, dass auf jedem Grundstück Retentionszisternen angelegt werden müssen. Darüber hinaus soll ein Erdbecken neben dem bestehenden Pflegeheim eine wichtige Wasserrückhaltefunktion einnehmen und für einen weiteren Puffer zur Entlastung der Irm sorgen.

Nachdem der Gechinger Gemeinderat den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des städtebaulichen Entwurfs und der Aufstellung eines Bebauungsplans zugestimmt hat, folgt nun eine erste Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, maßgeblichen Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange.