Ein harmloses Rinnsal scheint die Irm in Gechingen zu sein. Im Mai 2009 entwickelte sich der Bach zu einem reißenden Strom. Zusammen mit weiteren Wassermassen aus dem "Bettelgraben", der aus Richtung Althengstett kommt, verursachte er immense Schäden im Ortskern. Foto: Selter-Gehring Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Entscheidung über Wasserableitungssystem im Althengstetter Tal vertagt

Gechingen. In einer Machbarkeitsstudie musste die Gemeinde Gechingen auf Forderung des Landratsamtes klären, ob es möglich ist, das Oberflächenwasser aus dem Althengstetter Tal, dem "Bettelgraben", getrennt vom Schmutzwasser in einem Kanal abzuleiten.

Auf Unmut gestoßen

Im Sommer 2016 war dieses Anliegen im Gemeinderat auf Unmut gestoßen, die Studie jedoch in Auftrag gegeben worden. Gregor Kühn vom beauftragten Ingenieurbüro Wald und Corbe stellte in der jüngsten Sitzung die Studie vor. Je nach Planungsvariante würde der Bau eines eigenen Ableitungssystems für das Außengebietswasser aus dem Althengstetter Tal Kosten in Höhe von rund 700 000 Euro verursachen. Bürgermeister Jens Häußler formulierte die Kernfrage, ob der Bau eines solchen Kanals überhaupt "wirtschaftlich vertretbar und wasserwirtschaftlich geboten" sei. Der offene "Bettelgraben" ist ein Gewässer zweiter Ordnung und führt die meiste Zeit des Jahres kein Wasser.

Hingegen zeigte sich nicht zuletzt beim Hochwasser 2009, dass aus dem Althengstetter Tal dann, wenn die Wiesen und Felder kein Wasser mehr aufnehmen können, bei starken Regenfällen große Wassermengen abgeleitet werden müssen. Die Forderung nach der Machbarkeitsstudie für ein getrenntes Abwassersystem war im Zuge der Planungen für Hochwasserschutzmaßnahmen in diesem Bereich aufgekommen. Der im Tal geplante Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens könnte durch den Kanalbau nicht ersetzt werden.

Kein Effekt

Im Rahmen der Sitzung verwies Markus Ziegler, Leiter der Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz am Landratsamt, auf die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), das die getrennte Ableitung von Niederschlagswasser ohne die Vermischung mit Schmutzwasser vorsieht. Keinen Effekt hätte ein neuer Kanal für den Hochwasserschutz. "Er würde lediglich der Erfüllung des Paragrafen 55 des WHG dienen", so Häußler. "Die Gemeinde ist an Recht und Gesetzt gebunden", so Häußler. Dennoch sollte man von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt sein, was angesichts der Tatsache, dass der "Bettelgraben" überwiegend trocken liege, in Frage gestellt sei.

Auf Vorschlag von Gemeinderat Klaus Böttinger beschloss das Gremium die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen und zunächst in einem Zwischenschritt alle Beteiligten und auch das Regierungspräsidium zu einem Gespräch zu bitten, um eine Einzelfallbewertung vorzunehmen und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.