In der Neufraer Schule kann die Ganztagesbetreuung nicht angeboten werden. Foto: Schmidt

Über den verbindlichen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung und dessen Auswirkungen informierte Ortsvorsteher Willy Schaumann.

Ab dem Jahr 2026 haben alle Erstklässler einen verbindlichen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die nächsten Klassenstufen erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern bis zur vierten Klasse die Ganztagesbetreuung zusteht.