Kein Freibrief für den Zweckverband des interkommunalen Gewerbegebietes

Furtwangen (sh). Das anstehende interkommunale Gewerbegebiet auf der Neueck wurde im Furtwanger Gemeinderat behandelt. Dem Zweckverband wurde die Berechtigung übertragen, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht und nach Meinung des Gemeinderates ist dies aber in diesem Umfang nicht möglich. Rainer Jung als Mitglied des Ausschusses bezeichnete es allerdings als hinderlich, wenn jede Entscheidung erst im Gemeinderat beraten werden müsse, bevor dann die Vertreter des Gemeinderates im Verbandsausschuss ihr Votum abgeben können. Dabei ist es nach der Satzung so, dass die Furtwanger Vertreter mit einer Stimme sprechen müssen und zwar so, wie es der Gemeinderat jeweils festlegt. Manfred Kühne meinte, dass eine solche Vereinfachung sicher Vorteile bringe. Bei der Festlegung des Bebauungsplanes würden aber auch entscheidende Beschlüsse gefasst, beispielsweise über die erlaubte Gebäudehöhe. Ulrich Mescheder plädierte dafür, dass der Gemeinderat jeweils die Entscheidung fällen sollte, dies würde gleich schnell gehen. Der Rat entschied sich schließlich dafür, dass der Gemeinderat offiziell den Startschuss gibt und dann im Ausschuss mit dem Planungsbüro der Bebauungsplan bis zur Beschlussreife ausgearbeitet wird. Auch die Offenlage soll hier organisiert werden. Den eigentlichen Satzungsbeschluss fasst dann aber der Gemeinderat.

Ebenfalls in dieser Sitzung stimmte der Rat einer Regelung zu, welche die Kosten der Überlandhilfe bei den Feuerwehren im Schwarzwald-Baar-Kreis einheitlich regelt. Dies betrifft Kosten sowohl für die Feuerwehrleute wie für die Einsatzfahrzeuge. Die bereits seit 2010 bestehende Vereinbarung zwischen den Gemeinden Gütenbach, Furtwangen und Vöhrenbach bleibt unverändert bestehen. Bei Überlandhilfe in diesen drei Nachbargemeinden muss die jeweilige Gemeinde nur dann Kosten übernehmen, wenn diese an Dritte weitergegeben werden müssen. Und schließlich

Weiter bestätigte der Gemeinderat, dass die Kurtaxe in Furtwangen bei 2,10 Euro belassen wird.