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Zurückstellung auf Antrag der SPD gekippt / Investoren können Bauanträge stellen

Von Stefan Heimpel

Ein weiterer Schritt in Richtung Windkraftanlagen auf der Rappeneck zwischen Rohrbach und Langenbach ist getan: Der Furtwanger Gemeinderat beschloss auf Antrag der SPD, das Gebiet Rappeneck nicht weiter zurückzustellen.

Furtwangen. Die Untersuchungen für den Flächennutzungsplan sind weitgehend abgeschlossen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die imissionsrechtliche Genehmigung weiter zurückzustellen, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind. Nachdem nun die Siventis Windenergie aus Vöhrenbach eine imissionsrechtliche Genehmigung für vier Anlagen auf dem Rappeneck beantragt hatte, musste sich der Gemeinderat noch einmal mit dem Thema befassen, zumal die im November eingereichten Anträge auf Zurückstellung noch nicht wirksam waren, weil die Planungsunterlagen für die Anlagen noch nicht im Landratsamt vorlagen.

Inzwischen sind für den Flächennutzungsplan, so die Verwaltung, 350 Seiten Anregungen eingegangen, die auch von Gemeinderat beraten werden müssen. Die Verwaltung schlug daher vor, noch einmal eine Rückstellung zu beantragen, bis bei der Abwägung der Anmerkungen eine Richtung erkennbar sei. Bei den beiden zu prüfenden Flächen gibt es allerdings wesentliche Unterschiede. Im Bereich Rappeneck gibt es keine neuen Bedenken. Daher stellte die SPD den Antrag, keine Zurückstellung mehr zu beantragen, damit die Investoren weiter planen und ihre Bauanträge stellen können.

Nicht zuletzt, so Manfred Kühne, könnte die Stadt in Haftung genommen werden, wenn die Investoren ihre Anträge zu spät stellen können und deshalb im Rahmen der Einspeisevergütung geringere Einkünfte erzielen. Diesem Antrag der SPD wurde mit 13 Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen entsprochen.

Anders ist die Situation auf dem Linacher Höhenrücken. Inzwischen wurde das vogelkundliche Gutachten von Frank Hohlfeld in Zweifel gezogen. Im Bereich des Höhenrückens seien 25 zusätzliche Horste von Greifvögeln gefunden und auch dokumentiert worden. Deshalb ist zunächst eine weitere vogelkundliche Untersuchung erforderlich. Um die Angaben zu überprüfen, wurde das Büro für Landschaftsökologie ABL in Freiburg durch den Gemeinderat für die Angebotssumme von 7270 Euro beauftragt, diese angegebenen Horste näher zu untersuchen. Dies muss in der Zeit von der Brut im März bis Ende Juni beobachtet werden.

Nach Einschätzung von Hohlfeld seien nur zwei der genannten Standorte Horste für einen Rotmilan, das andere seien beispielsweise Nester von Eichhörnchen oder Rabenkrähen. Auf Anfrage von Stadtrat Roland Thurner erläuterte die Stadtverwaltung, dass dieses neue Gutachten durch die Stadt finanziert werden muss. Das erste Gutachten wurde dagegen beauftragt und finanziert von Siventis.