Ortschaftsrat stimmt diesem und anderen Anträgen zu / In einem Fall wird Zwangsgeld fällig

Furtwangen-Schönenbach (sh). Eine ganze Flut von Bauvorhaben beschäftigte den Ortschaftsrat in seiner jüngsten Sitzung. Dazu gehörten auch Projekte, die ohne Genehmigung errichtet wurden oder deren Anträge unvollständig waren.

So scheinen jetzt etwa Probleme im Untertal nach Jahren des Hin und Her noch zu einem guten Ende zu kommen. Die entsprechenden Pläne wurden genehmigt, nachdem auch der Naturschutz zugestimmt hatte. Allerdings wurde bei dem Aufbau auf einer Garage großer Wert darauf gelegt, dass die Auflage auch eingehalten wird, diesen Raum nicht geschäftlich als Büro zu nutzen. In diesem Zusammenhang waren sich die Ortschaftsräte, Ortsvorsteher Hans-Jörg Hall und auch Stadtrat Wolfgang Kern einig, dass die Kontrolle durch das Baurechtsamt des Landkreises in letzter Zeit gut funktioniere.

Nach einer entsprechenden Bauvoranfrage wurde nun auch der Bauantrag für eine Gerätehalle beim Hofbauernhof genehmigt mit einer Höhe von 10,56 Metern und einer Fläche von etwa 14 mal 16 Metern. Auch hier war das Verfahren ziemlich aufwändig, denn der Abstand zur Landstraße musste eingehalten werden, für die Retentionsfläche musste ein Ausgleich geschaffen werden, und der Ortschaftsrat musste auch noch Befreiungen für die geringfügig höhere Firsthöhe und die Firstrichtung genehmigen. Sogar der Mühlbach der ehemaligen Sägemühle musste verlegt werden.

Kein Balkon mehr, eher eine Terrasse

Zu Diskussionen führte schließlich der Bauantrag für einen überdachten Balkon. Zum einen, so Arnold Hettich, sei der Anbau mit fünf mal sechs Metern kein Balkon mehr sondern eher eine Terrasse. Vor allem aber waren die Pläne unvollständig oder schlecht beschriftet. Deshalb wurde die Entscheidung bis zum Vorliegen neuer Pläne verschoben. Ein weiteres Vorhaben für eine Garage im Vogtmartinsdobel wurde ebenfalls verschoben, hier muss vor allem, was den Außenbereich betrifft, der Naturschutz nach einem Ortstermin seine Stellungnahme abgeben.

In einem anderen Fall waren die Auflagen der Baurechtsbehörde nicht eingehalten und Fristen überschritten worden. Hier wurden neue Auflagen erteilt und ein Zwangsgeld verhängt.