Rausschmiss ja oder nein: Das juristische Tauziehen zwischen einem Studenten aus VS und der Hochschule Furtwangen geht weiter. Foto: Liebau

Hochschule erkämpft sich Berufung. HFU will Exmatrikulation eines Studenten durchsetzen. Fall landet nun vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Furtwangen - Das Drama um den Rausschmiss nimmt noch kein Ende: Ob ein Student aus der Hochschule Furtwangen (HFU) fliegt oder nicht, bleibt offen. Die Schule wehrte sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Freiburg, das den Rausschmiss in Frage stellte. Der Fall landet nun vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Doch mit der Berufung ging es nicht so schnell. Nach Angaben von Thomas Haller, Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim, musste sich die HFU die Berufung erstreiten. Wäre es nach dem Freiburger Gericht gegangen, wäre es bei der richterlichen Entscheidung nach einem langen sprichwörtlich heißen Prozesstag geblieben. Doch auch der Student reagierte prompt: Über seinen Anwalt stellte er einen Antrag auf einstweilige Anordnung seiner Immatrikulation. Heißt soviel wie: "Er möchte weiter studieren bis zum Verfahrenstermin." Parallel dazu schaltete er das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ein. Mit Erfolg: Ein Gespräch mit der HFU und ihm im Stuttgarter Ministerium für Stuttgart wird Mitte Oktober stattfinden. Dabei möchte er "seine Sicht der Dinge dem MWK vortragen", hieß es aus der Pressestelle.
Am Anfang steht ein massiver Klausur-Streit

Zur Erinnerung: Ein Student der Hochschule klagte gegen die HFU und bekam vor dem Verwaltungsgericht Freiburg jetzt zum Teil Recht. Die "Exmatrikulation" wurde aufgehoben", soweit das Urteil des Gerichtes im Frühling dieses Jahres. An dem ebenfalls gegen den Mann verhängten Hausverbot konnte das Gericht jedoch nicht Verwerfliches finden.

Erahnen konnte man am Verhandlungstag im April die Hintergründe dieser langen Auseinandersetzung: Hier der Student, der sich von einem Professor gemobbt und ungerecht benotet fühlt, dort der Pädagoge, der sich massiv bedroht sieht.

Hintergrund war ein massiver Klausur-Strei. Der Streit eskalierte vor einem Jahr, eine nicht bestandene Klausur bildet den Nährboden hierzu. Eine Zweitkorrektur, klagt der Student, sei ihm von der Hochschulseite aus zugesprochen worden, "aber passiert ist dann doch nichts", behauptet er. Das persönliche Drama um die nicht-bestandene Klausur füllt mittlerweile Aktenordner und führte letztendlich zum Prozess in Freiburg. Die HFU begründete das Hausverbot damit, dass der Professor sich von seinem Studenten bedroht sah: "Auch meine Studenten fühlten sich nicht mehr sicher."

Nun landet der Streit auf einer höheren juristischen Ebene und in Mannheim. Für den Studenten bedeutet dies, dass seine Pläne zunächst zunichte gemacht wurden. Er wollte eigentlich sein Studium abschließen und die letzten beiden Klausuren noch schreiben. Mit dem Hausverbot könne er gut leben, kommentierte er das Urteil, da es zeitlich begrenzt sei und im Dezember ende.

Die Furtwanger Hochschule reagiert auch weiterhin konsequent, wenn es um Nachfragen des Schwarzwälder Boten zu dem außergewöhnlichen Fall geht. Gab sich die Hochschule im Vorfeld der Verhandlung mit Verweis auf den Prozess schon sehr wortkarg, wurde es nach dem Freiburger Spruch nicht anders. "Wir werden uns zu diesem Verfahren nicht öffentlich äußern," heißt es schließlich knapp aus der Pressestelle der HFU.