Heiß diskutiert wird eine Bauvoranfrage, die aber in dieser Form nicht positiv beschieden wird. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder-Bote

Ortschaftsrat: Zweites Vollgeschoss raubt Nachbarn das Licht

Furtwangen-Neukirch (hjk). Zwei Bauangelegenheiten hatte Ortsvorsteher Rainer Jung in der Ortschaftsratssitzung am Mittwochabend auf der Agenda. Ein Baugesuch diente zur Erweiterung einer Doppelgarage im Außenbereich zur Unterbringung landwirtschaftlicher Geräte. Der Bauherr im Wolfloch sei privilegiert. Dazu herrschte Einstimmigkeit, es wurde das Einvernehmen des Ortschaftsrats erteilt.

Anders stellte sich das bei einer Bauvoranfrage zur Aufstockung eines Hauses in der Schwarzwaldstraße aus. Dazu schilderte Jung zunächst die Historie: Als 2009 der Bauantrag gestellt wurde, mussten vier Befreiungen erteilt werden: So wurde die östliche Grundstücksgrenze überschritten, die Dachform Satteldach war zu Gunsten eines Flachdachs zu befreien, die Grundflächenzahl und die Traufhöhe wurden überschritten. Gegen Auflagen (Fluchtweg, Grundstücksentwässerung auf dem Grundstück) stimmte der Ortschaftsrat damals dem Baugesuch zu.

Bei der Voranfrage müssten nunmehr wieder die Dachform und die Traufhöhe befreit werden. Was aber viel mehr zähle: Ein zweites Vollgeschoss sei im Bebauungsplan nicht vorgesehen. "Im Moment läuft die Nachbarschaftsbefragung. Ich habe schon gehört, dass die Nachbarn nicht begeistert sind und sich durch ein zweites Geschoss gestört fühlen, daher stehe ich der Sache skeptisch gegenüber", so Jung.

Das Erscheinungsbild werde durch das zweite Geschoss schon sehr wuchtig, waren sich alle Mitglieder des Ortschaftsrats einig. Zumal den hinten liegenden Gebäuden jede Sonne genommen werde. Der Ortschaftsrat schloss sich dem Beschlussvorschlag an, unter Berücksichtigung eingehender Nachbarschaftsbefragungen das Einvernehmen zu einem entsprechenden Bauantrag "in dieser Form" nicht zu erteilen.