Furtwangen. Die Stadtverwaltung Furtwangen weist darauf hin, dass der fünfte Abschlagsbetrag

Furtwangen. Die Stadtverwaltung Furtwangen weist darauf hin, dass der fünfte Abschlagsbetrag (September/Oktober) für Wasser und Schmutzwasser fällig wird. Es gibt keine gesonderte Abschlagsrechnung mehr, da der maßgebliche zweimonatliche Betrag auf der Jahresendabrechnung 2015 (Rechnungsdatum: 18. Januar 2016) ausgewiesen ist. Es wird empfohlen, um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen und negative Folgen eines Zahlungsverzuges zu vermeiden, der Stadtverwaltung eine Einzugsermächtigung zu erteilen (Stadtkasse Telefon 07723/93 91 54). Fragen beantwortet Monja Bornhauser, Telefon 93 91 52.