Der Angeklagte soll vor zwei Mädchen auf dem Spielplatz masturbiert haben. Foto: dpa/Symbolbild

29-Jähriger wegen versuchten sexuellen Missbrauchs angeklagt. Mädchen auf Spielplatz belästigt.

Freudenstadt - Wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern musste sich ein 29-jähriger Mann bei einer Verhandlung im Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Der zurückhaltend und fast unscheinbar wirkende Mann war angeklagt, sexuelle Handlungen vor Kindern verübt zu haben. Dabei soll er sich am Fenster seiner Wohnung vor zwei auf dem gegenüber liegenden Spielplatz spielenden Mädchen unter 14 Jahren entblößt und masturbiert haben. Der Vorfall soll sich im August vergangenen Jahres im Landkreis Freudenstadt am Wohnort des 29-jährigen Verfahrensmechanikers ereignet haben.

Beobachtet wurde der Mann dabei von zwei Zeuginnen aus der Nachbarschaft. Aufgefallen war er durch den sich hin- und her bewegenden Vorhang an seinem Fenster. Laut Aussage einer Zeugin soll er mit "nacktem Oberkörper" dort gestanden sein.

Nachdem Amtsgerichtsdirektor Axel Benz der Zeugin das Polizeiprotokoll als Gedächtnisstütze vorlas, kam die Erinnerung wieder, und sie vermutete, dass der Angeklagte ein Fernglas oder einen Fotoapparat auf den Spielplatz und die beiden Mädchen gerichtet habe. Zudem habe er mit den Händen in Höhe des Unterleibs herumgefuchtelt. Nachdem die Mädchen gegangen waren, habe er sich umgedreht und sei in Richtung Wohnungsinneres verschwunden, wobei sie seinen nackten Hintern gesehen habe und dass er sich die Hose hochzieht. Es habe, so die Zeugin, schon einmal Probleme mit dem jungen Mann gegeben. Tatsächlich ist der Angeklagte wegen eines ähnlichen Vorfalls bereits zu einer Bewährungsstrafe und Therapie verurteilt worden.

Die andere Zeugin schilderte detailliert ihre Beobachtungen und war sicher, dass der Angeklagte die beiden Mädchen "fixiert" habe. Allerdings konnte sie sich nicht an ein Fernglas erinnern, da sie den Mann am Fenster "vom Bauchnabel bis zu den Knien" gesehen habe. Die Mädchen hätten auch zu dem Mann herüber geschaut und gesehen, dass "da etwas war". Kurz darauf hätten sie den Spielplatz verlassen.

Gutachten stellt ungünstige Prognose

Die alarmierte Polizei habe schnell ermittelt, so Benz, aber vom Angeklagten keine Angaben bekommen.

Der Richter verlas bei der Verhandlung noch die Zeugenaussagen der beiden Mädchen und ein Gutachten, das dem Angeklagten eine ungünstige Prognose attestierte und eine konsequente forensische Sexualtherapie empfahl. Die hinzugezogene und von ihrer Schweigepflicht entbundene Bewährungshelferin berichtete, dass der Angeklagte keine rechte Motivation für eine Therapie zeige, aber zuverlässig Kontakt zu ihr halte.

Sie beschrieb den Angeklagten als freizügig. Er stelle sich gern zur Schau. Laut Richter Benz gab es eine weitere Anklage aus dem vergangenen Jahr, laut der der 29-Jährige in seiner Wohnung vor achtjährigen Mädchen onaniert haben soll.

Leichte Ratlosigkeit herrschte im Gerichtssaal auf die Frage, wie mit dem Angeklagten zu verfahren sei. Durch seinen Verteidiger Wilfried Clödy ließ der seit zwei Monaten arbeitslose und im Sommer Vater werdende Mann mitteilen, dass er einer konsequenten Therapie zustimme. Gegenüber dem Gutachter habe der Angeklagte möglicherweise Selbstbefriedigung in seinen eigenen Räumen eingeräumt, nicht aber zielgerichtet auf Kinder. Der Staatsanwalt befand den Angeklagten für schuldig und forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten mit integrierter Sexualtherapie.

Verteidiger Clödy hegte starke Zweifel an den unterschiedlichen Zeugenaussagen über das tatsächlich Gesehene und plädierte deshalb für Freispruch. Der Angeklagte selbst erwähnte, dass er gar kein Fernglas besitze. Richter Benz entschied, die Verhandlung zu unterbrechen und am Donnerstag vor Ort einen Augenscheintermin anzusetzen – mit den Zeugen und anschließender Fortsetzung der Verhandlung.