Für zwei Monate und zwei Jahre muss ein 65-jähriger Mann ins Gefängnis, der sich als "Bürger des Deutschen Reichs" sieht und die Rechtssprechung in der Bundesrepublik nicht anerkennt. (Symbolfoto) Foto: Nädele

Mann hat andere Rechtsauffassung: Angeklagter zu Gefängnisstrafe verurteilt. Große Sicherheitsvorkehrungen vor Verhandlung.

Freudenstadt - Für zwei Monate und zwei Jahre muss ein 65-jähriger Mann ins Gefängnis, der sich als "Bürger des Deutschen Reichs" sieht und die Rechtssprechung in der Bundesrepublik nicht anerkennt.

Ungewöhnliches Bild im Amtsgericht Freudenstadt: Weil Amtsgerichtsdirektor Axel Benz sicher sein wollte, dass nicht Unbefugte die Verhandlung gegen den Angeklagten stören, mussten sich alle Prozessbesucher einer Leibesvisitation unterziehen und nachweisen, dass sie weder Handys noch Fotoapparate bei sich tragen und wenn doch, diese den Polizeibeamten übergeben. Man hatte unter Umständen mit problematischen Prozessbesuchern gerechnet. Diese blieben allerdings aus, denn der Angeklagte hatte über seine Webseite bereits verkündet, dass Polizeikontrollen zu erwarten seien, und dass die Besucher sich deshalb unauffällig verhalten sollten.

Dem 65-Jährigen wurde versuchter gewerbsmäßiger Computerbetrug in 38 Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte war dem Gericht kein Unbekannter, denn er hatte bereits deutschlandweit die Gerichte wegen unzähliger Vergehen beschäftigt. Bei den in Freudenstadt angezeigten Fällen ging es darum, dass der Mann, ein erklärter Gegner des Rechtsstaats, seinen "Mandanten", die Zahlungsaufforderungen oder Strafbefehle von Behörden, Gerichten, vom Finanzamt oder anderen staatlichen Institutionen erhalten hatten, dazu geraten hatte, mit seiner Hilfe die gezahlten Beträge zurückzufordern.

Deshalb legte er sich, angeblich immer im Auftrag der Mandanten, selbst mit Behörden und Ämtern an, ignorierte anfallende Zahlungsaufforderungen und forderte Rückzahlungen an seine Mandanten für bereits geleistete Zahlungen an die Behörden. Als diese nicht reagierten, schrieb der Angeklagte Mahnbescheide an die Ämter, die erwartungsgemäß den Forderungen des Angeklagten keinerlei Folge leisteten.

Das alles lief in Form von automatisierten Mahnverfahren über den Computer des Mannes ab. Insgesamt waren in den in Freudenstadt verhandelten 38 Fällen jeweils Anzeigen von Behörden eingegangen. Vvon einer geforderten Gesamtsumme von 950 000 Euro war die Rede.

Rund 2000 Widerspruchsverfahren hatte der Angeklagte im Laufe der Jahre angezettelt, hauptsächlich wohl deshalb, weil er die Rechtssprechung deutscher Gerichte nicht anerkannte und diesen mit seinen Attacken ihre Unfähigkeit beweisen wollte, wie Richter Benz in seiner Urteilsbegründung hervorhob. Weiterhin wurde dem Angeklagten vorgeworfen, dass er auf seiner Webseite verbotenerweise Informationen über eine bei ihm selbst vorgenommene Hausdurchsuchung publik gemacht hatte.

Der Richter verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Angesichts des großen Vorstrafenregisters, das auch Betrug, Verstoß gegen das Urheberrecht, Beleidigungen, Untreue, Waffenbesitz, Urkundenfälschung und mehr umfasst, schien dem Richter eine geringere Strafe nicht angezeigt.

Mit Widerspruch wird gerechnet

Schon nach der Anklageerhebung hatte der 65-Jährige, der sich selbst zum Rechtsbeistand ernannt hatte, bestätigt, dass alles zutreffe, was ihm vorgeworfen wurde. Seine eigene Rechtsauffassung sei aber eine andere. Er erkenne die Bundesrepublik zwar an, aber nicht deren Rechtssprechung. Richter Axel Benz betonte abschließend, dass er die Ideen der Reichsbürgerbewegung, der der Beschuldigte wohl angehöre, wahrlich nicht teile, aber andere Meinungen respektiere. Andererseits habe er selbstverständlich den Rechtsregeln der Bundesrepublik Deutschland zu folgen. Widerspruch gegen das Urteil kann im Laufe einer Woche eingereicht werden. Es wird vermutet, dass der Angeklagte sein Recht in Anspruch nehmen und die Gerichte weiter beschäftigen wird.