Das Ehepaar hatte mit seinen vier Kindern und zwei Hunden einen zehntägigen Urlaub in einem Hotel in der Tourismusgemeinde Baiersbronn verbracht. Es bezahlte aber die Rechnung von 7600 Euro für Übernachtung, Wellnessangebote und Einkäufe nicht. (Symbolfoto) Foto: dpa

Prozess: Ehepaar muss sich vor Amtsgericht verantworten. Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Freudenstadt - Ein Ehepaar aus dem Kreisgebiet musste sich vor dem Amtsgericht Freudenstadt wegen Betrugs verantworten. Es hatte im Sommer 2013 in Hotels gewohnt, aber die Rechnung nicht zahlen können.

Das Ehepaar hatte mit seinen vier Kindern und zwei Hunden einen zehntägigen Urlaub in einem Hotel in der Tourismusgemeinde Baiersbronn verbracht. Es bezahlte aber die Rechnung von 7600 Euro für Übernachtung, Wellnessangebote und Einkäufe nicht. Jetzt mussten sich die beiden vor dem Schöffengericht in Freudenstadt deswegen verantworten.

Das junge Paar hatte die Familiensuite des Hotels für 500 Euro pro Nacht ab dem 29. August 2013 gebucht, zunächst nur für ein paar Tage. Während des Aufenthalts gefiel es der Familie jedoch so gut, dass sie ihren Aufenthalt vier Mal verlängert hat und erst am 8. September abgereist ist.

Dem Ehepaar sei bewusst gewesen, dass es die Rechnungen nicht bezahlen konnte, sagte Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer, als sie die Anklageschrift verlas. Am 8. September, dem geplanten Abreisetag, sei es in der Suite zu einem Zimmerbrand gekommen, bei dem ein Schaden in Höhe von 40 000 Euro entstanden sei. Die Frau habe sich mit einem Schock in das Krankenhaus einweisen lassen, und das Hotel entschied, die Rechnung nachzuschicken. Nachdem keine Zahlung erfolgte und Mahnungen ignoriert wurden, leitete das Hotel gerichtliche Maßnahmen ein. Dem Paar wurde gemeinschaftlicher Betrug und die Vorspiegelung falscher Tatsachen vorgeworfen.

Angeklagte wollte Problemen davonlaufen

Er sei damals bereits als Kraftfahrer beschäftigt gewesen und nicht ständig, sondern nur an den Wochenenden bei der Familie im Hotel gewesen, ansonsten habe er gearbeitet, sagte der Ehemann. Für die Finanzen sei seine Frau zuständig. Er sei davon ausgegangen, dass alles finanziert werden könne. Die Ehefrau sagte, sie habe damals einen gut bezahlten Job gehabt. Sie habe Provisionen und auch Schwarzgeld erwartet. Dieses habe ihr Arbeitgeber aber kurz nach dem Urlaub doch nicht gezahlt. Deshalb habe sie die Rechnung nicht bezahlen können. Außerdem habe sie sich in einer Krankheitsphase befunden. Sie wollte mit dem Urlaub allen Problemen davonlaufen.

Amtsgerichtsdirektor Axel Benz rekonstruierte den Urlaub, der bereits am 10. August mit einem zehntägigen Aufenthalt in einem Hotel in Reit im Winkl begann, bei dem Kosten in Höhe von 5053 Euro entstanden. Danach war die Familie in einem anderen Hotel in Baiersbronn zu Gast, wobei Kosten von 900 Euro aufliefen. Beide Rechnungen wurden per Überweisung gezahlt, die aber wieder zurückbelastet wurden – das Konto der beiden war nicht gedeckt. Zuletzt wechselte die Familie dann in das Hotel, um das es bei der Hauptverhandlung ging.

Die Angeklagte gab an, "nicht den wahnsinnigen Überblick über ihre Geldgeschäfte zu haben". Dies bestätigte auch ein Gerichtsvollzieher, der von einer Vielzahl von Vollstreckungsanträgen und Lohnpfändungen sprach. Zudem hätten beide Ehepartner die Vermögensauskunft abgegeben.

Benz verlas das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen, in dem der Angeklagten eine bipolare Störung mit manischen Depressionen diagnostiziert wurde, wobei sich euphorische und depressive Phasen abwechseln. Sie nehme Antidepressiva und sei in psychologischer Behandlung. Allerdings habe die Krankheit keinen Einfluss auf die Schuldfähigkeit der Angeklagten, hieß es in dem Gutachten.

Staatsanwältin berücksichtigt Krankheit

Die Staatsanwältin forderte für die Ehefrau eine Bewährungsstrafe von einem Jahr, für den Ehemann eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu zehn Euro. Man müsse die Krankheit der Angeklagten berücksichtigen und davon ausgehen, dass sie den Luxusurlaub in einer depressiven Phase angetreten habe. Zur Anwendung der verminderten Schuldfähigkeit reiche es jedoch nicht, sagte sie. Zudem liege der Verdacht nahe, dass die beiden Angeklagten mit dem Brand in der Hotelsuite etwas zu tun gehabt hätten. Dieses Verfahren sei jedoch eingestellt worden, so die Staatsanwältin.

Das Schöffengericht sah den Sachverhalt ähnlich und schloss sich in seinem Urteil den Forderungen von Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer an. Es verhängte eine einjährige Bewährungsstrafe für die Angeklagte auf eine Bewährungszeit von drei Jahren. Der Ehemann erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.