Der Angeklagte hatte mit zwei "Geschäftspartnern" im Januar 2012 in Freudenstadt ein Teppichgeschäft eröffnet, um unter dem Deckmantel eines seriösen Geschäfts Betrügereien zu tätigen. Foto: Patryk Kosmider/ Shutterstock

Schöffengericht verurteilt Mann zu Bewährungsstrafe. Als Mitläufer für Betrugsdelikte auch mitverantwortlich.

Freudenstadt - Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und der Vorspiegelung falscher Tatsachen stand ein 41-jähriger Mann in Freudenstadt vor Gericht. Am Ende kam er noch mit einer Bewährungsstrafe davon.

Die Verhandlung vor dem Schöffengericht endete mit einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt auf die Bewährungsdauer von zwei Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann schuldig gemacht hat, wenn auch mehr oder weniger nur als Mitläufer. Die beiden "Macher" und Hauptverantwortlichen der Bande wurden bereits verurteilt.

Dem Angeklagten wurden gleich mehrere Betrugsdelikte zur Last gelegt. Er hatte mit zwei "Geschäftspartnern" im Januar 2012 in Freudenstadt ein Teppichgeschäft eröffnet, um unter dem Deckmantel eines seriösen Geschäfts Betrügereien zu tätigen. Kurz zuvor hatte er die beiden Männer über seine Freundin kennengelernt. Sie kauften über das Internet unter der Vortäuschung ihrer Zahlungsfähigkeit Einrichtungsgegenstände für 2500 Euro, die nicht beglichen wurden. Im März 2012 startete das Teppichgeschäft eine groß angelegte Werbekampagne mit ganzseitigen Anzeigen, bei der Kosten in Höhe von 44.000 Euro anfielen, die ebenfalls nicht bezahlt wurden.

Auf die Kampagne meldeten sich Kunden, die ihre hochwertigen Teppiche in Kommission gaben und vorab Barzahlungen für die Reinigung und Reparatur der Teppiche zahlten, was Voraussetzung für den Verkauf war. Eine Kundin hatte den Teppichhändlern vier Perserteppiche im Wert von 30.000 Euro überlassen und 5400 Euro vorab für die Reinigung bezahlt. Nach nicht einmal einem halben Jahr wurde das Geschäft geschlossen und die drei "Geschäftsführer" verschwanden bei einer Nacht- und Nebelaktion samt den Teppichen.

Richter Axel Benz wandte sich an den Angeklagten, der seit vier Jahren in Deutschland lebt und mit einer Dolmetscherin zur Gerichtsverhandlung gekommen war. Er habe Elektromonteur gelernt, sei aber derzeit wieder im Teppichgeschäft tätig, ließ er übersetzen. Er habe die beiden anderen Männer zufällig kennengelernt, beteuerte er. Ihm sei nicht so recht bewusst gewesen, was er da machte und wie weit die Tragweite seiner Aktivitäten war. In blindem Vertrauen habe er Formulare unterschrieben. Er sei nur für das Kaffeekochen und kleine Dienste im Geschäft zuständig gewesen und habe Teppiche gereinigt, sagte er.

Die beiden Geschäftspartner, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, waren als Zeugen geladen, aber nicht erschienen. Richter Benz verzichtete auf deren Aussagen. Der Gebietsverkaufsleiter der geprellten Tageszeitung informierte, dass er lediglich mit den beiden Komplizen verhandelt habe und nicht mit dem Angeklagten. Mittlerweile seien 3000 Euro beglichen worden, und 150 Euro würden monatlich getilgt.

Das Möbelhaus habe keine Forderungen mehr gestellt, und die ehemaligen Kunden hätten sowohl ihre Teppiche als auch ihr Bargeld zurückerhalten, informierte der Richter. Die Staatsanwältin beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. "Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen", sagte der Pflichtverteidiger. Sein Mandant habe zwar nur einen geringen Tatbeitrag geleistet, aber das Gesetz sehe für derartige Vergehen eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.

Es sei kein minderschwerer Fall, sagte Benz. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte geständig war, der Fall schon drei Jahre zurückliege und der Schaden – abgesehen von der Werbekampagne der Zeitung – in vollem Umfang bezahlt worden sei. Letztlich sei der Angeklagte "im Gesamtgefüge eher ein kleines Licht" gewesen.