Erstmals Geld aus der Kreiskasse für Spracherwerb bewilligt / Im nächsten Jahr stehen dafür insgesamt rund 67 000 Euro zur Verfügung

Kreis Freudenstadt (lm). Künftig werden mehr Deutschkurse für Flüchtlinge aus der Landkreiskasse finanziert: Der Kreistag hat beschlossen, rund 33 300 Euro dafür auszugeben und das Budget somit zu verdoppeln. Hintergrund war ein Antrag der SPD. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte darin gefordert, kostenlose Deutschkurse für alle Flüchtlinge anzubieten.

Die Landkreisverwaltung stellte dies als "nicht finanzierbar" dar, schlug aber vor, den gleichen Betrag dafür auszugeben, den das Land 2015 für Deutschkurse zur Verfügung stellt (2014: 33 300 Euro). Bislang gibt der Landkreis kein eigenes Geld für Deutschkurse von Flüchtlingen aus.

Mit künftig voraussichtlich rund 67 000 Euro lässt sich laut Sozialamtsleiter Robert Bornhauser allerdings kein optimales Angebot aufstellen, dafür wären knapp 300 000 Euro nötig. Man könne aber mit dem zunächst verdoppelten Angebot Erfahrungen sammeln, wie gut vermehrte Kurse von den Flüchtlingen angenommen werden. Landrat Klaus Michael Rückert versprach, seine Verwaltung werde aus den 67 000 Euro "quantitativ und qualitativ alles rausholen". Die neuen Kurse der hauptamtlichen Lehrer will Bornhauser eng mit den Sprachkursen der Ehrenamtlichen verknüpfen. Die Kurse sollten nah an der Unterkunft stattfinden, möglichst in öffentlichen Räumen der Städte und Gemeinden, damit Kontaktmöglichkeiten der Flüchtlinge mit den Einwohnern entstehen. Gerhard Gaiser (SPD) sagte zur Antragsbegründung: "Integration ist uns ausgesprochen wichtig. Es ist nicht damit getan, dass die Leute den ganzen Tag daheim rumsitzen." Sobald die Flüchtlinge besser Deutsch sprechen, könnten sie leichter eine Arbeitsstelle finden. "In manchen Branchen brauchen wir dringend Arbeitskräfte", meinte Gaiser. Man könne auch die Hoffnung hegen, dass eine Person, die arbeitet, den Landkreis weniger koste.

Ebenfalls im Antrag enthalten war die Forderung, künftig Geld auszuzahlen statt Einkaufsgutscheine zu verteilen. Weil ein Bundesgesetz dies bald vorschreiben könnte, wird dieser Teil des SPD-Antrags zurückgestellt. Sollte die Bundesgesetzgebung bis Ende März noch nicht abgeschlossen sein, wird der Kreistag einen eigenen Beschluss fassen.