Ein Mann muss wegen mehreren Delikten hinter Gitter. (Symbolfoto) Foto: dpa

26-jähriger Georgier hat nach Vielzahl von Straftaten keine günstige Prognose mehr.

Freudenstadt - Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Urkundenfälschung – ein 26-jähriger Mann wurde vom Freudenstädter Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Die Liste der Anklagepunkte war lang. Auch Fahren ohne Führerschein und ohne Haftpflichtversicherung wurde dem georgischen Asylbewerber vorgeworfen. Der Mann saß mit Fußfesseln auf der Anklagebank und war direkt aus der Justizvollzugsanstalt Rottweil in den Gerichtssaal gebracht worden.

Zwischen dem 31. Oktober vergangenen Jahres bis März diesen Jahres wurde er mehrfach straffällig. Ihm wurden Diebstähle in den Discountern, in Drogeriemärkten und einem weiteren Freudenstädter Geschäft zur Last gelegt. Außerdem entwendete er vor einer Wohnung in Schopfloch zwei Autokennzeichen, um sie für sein Auto zu verwenden und war ohne Führerschein und Haftpflichtversicherung unterwegs. Des Hausfriedensbruchs machte er sich bei einem Discounter strafbar, als er das Geschäft trotz Hausverbots erneut betrat.

Hinzu kam noch eine Anzeige wegen Körperverletzung, weil es vor einem Döner-Imbiss in Freudenstadt zu einer Schlägerei kam, bei dem der Angeklagte einen anderen Mann ins Gesicht schlug und ihm eine Nasenbeinfraktur und Hämatome zufügte. Amtsgerichtsdirektor Michael Gross gab dem Beschuldigten die Möglichkeiten, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Da dieser jedoch große Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hatte, stand ihm eine Dolmetscherin zur Seite.

Eine Erklärung gab der Anwalt des Mannes ab. Sein Mandant zeige sich nahezu geständig und würde fast alle Anklagepunkte einräumen, sagte er. Richter Gross verzichtete daraufhin auf die Vernehmung fast aller geladenen 20 Zeugen, was den Prozess enorm verkürzte. Außerdem gelang es ihm nach Rücksprache mit dem Landgericht Rottweil zwei nicht eingeräumte Vorwürfe im Hinblick auf die zu erwartende Gesamtstrafe vorläufig einzustellen.

Nach der Beweisaufnahme wurde allerdings einiges aus den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten, aus vergangenen Veurteilungen und aus Eintragungen im Bundeszentralregister vorgetragen. Demnach kam der Mann vor rund eineinhalb Jahren als Asylbewerber mit seiner Ehefrau nach Deutschland. Seine Frau und sein mittlerweile einjähriger Sohn wohnen noch in einer Unterkunft für Asylbewerber.

In der Zeit seines Aufenthalts in Deutschland wurde er bereits vier Mal von den Amtsgerichten Karlsruhe, Horb und Ulm wegen verschiedener Delikte zu Geldstrafen verurteilt. Zu seiner Festnahme im April dieses Jahres kam es in Stuttgart, als er dort in einem Drogeriemarkt zwölf Videospiele mitgehen lassen wollte. Außerdem hat der Mann seit mehreren Jahren Drogenprobleme, die er auch einräumte. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten unter Berücksichtigung der im Januar vom Amtsgericht Stuttgart verhängten und noch nicht rechtskräftigen siebenmonatigen Haftstrafe.

Die Verteidigung plädierte für ein milderes Urteil, da sich die Schadenssumme der Diebstähle im unteren Bereich bewege. Richter Michael Gross verhängte eine Gesamtstrafe, da der Berufungsantrag für die vorherige Verurteilung zurückgenommen wurde.

Die Vielzahl der Delikte in relativ kurzer Zeit seien belastend für den Angeklagten, betonte der Richter. Dass er geständig war, sei ihm dennoch zu Gute gekommen. Eine günstige Prognose könne dem Mann derzeit nicht gegeben werden, da es auch ungewiss sei, wie es mit ihm nach der Haft weitergeht.