Angeklagtem wird Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen

Von Ursula Blaich

Freudenstadt. Glimpflich endete für einen 27-jährigen Angeklagten die Verhandlung am Amtsgericht in Freudenstadt. Die Anklage wegen Körperverletzung wurde fallen gelassen, für Beamtenbeleidigung verurteilte Richter Axel Benz den Mann zu 25 Tagessätzen zu je 60 Euro.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Mai vergangenen Jahres gegen 3 Uhr in einer Freudenstädter Gaststätte im angetrunkenen Zustand in Begleitung zweier Freunde einer jungen Frau auf den Hinterkopf geschlagen und deren Begleiter verletzt zu haben. Der zweite Anklagepunkt betraf die gleiche Nacht: Der Angeklagte und seine beiden Kumpels begegneten dem jungen Paar gegen 4.35 Uhr in einer Diskothek nochmals. Das Paar rief dann die Polizei. Nach einer Alkoholkontrolle soll der Angeklagte die Polizeibeamten beleidigt haben.

Der Beschuldigte erzählte in der Verhandlung, er habe in dem Lokal auf dem Weg zur Theke einer jungen Frau im Vorübergehen auf den Hinterkopf geschlagen. Auf deren Nachfrage, was das soll, habe er "es war doch nur Spaß" geantwortet. Daraufhin sei es zu einer Diskussion mit dem Begleiter der Frau gekommen. Er sei dem Mann dabei wohl aus Versehen auf den Fuß getreten. Der Angeklagte versicherte, kein aggressiver Typ zu sein.

Zur Beamtenbeleidigung meinte der 27-Jährige, die Polizei habe ihn nach den Vorfällen in der Gaststätte gefragt und einen Atem-Alkoholtest gemacht. "Wir haben danach ein Taxi genommen und beim Weggefahren die Scheiben runtergelassen und den Beamten ein paar Dinge zugerufen", gab er zu.

Die junge Frau und ihr Begleiter sagten aus, dass es nach dem Gerangel und dem Tritt auf den Fuß zum Streit gekommen sei. Einer der Freunde des Angeklagten habe den Mann über die Theke geworfen. Er habe sich dabei eine Steißbeinverletzung zugezogen.

Das Gericht entschloss sich nach Rücksprache mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Anklage wegen Körperverletzung fallen zu lassen. Der Beschuldigte sei lediglich für die leichte Verletzung am Fuß und die Rempelei gegen die Frau verantwortlich und nicht für die schwerwiegendere Verletzung am Steißbein, begründete Richter Axel Benz. Die Anklage wegen Beleidigung der Polizeibeamten blieb bestehen. Der Angeklagte entschuldigte sich förmlich während der Verhandlung bei einem Polizisten.

Diese Entschuldigung kam ihm bei der Urteilsfindung zugute, ebenso die Tatsache dass er geständig war. Der Staatsanwalt plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit, da der Alkoholspiegel um 4 Uhr morgens 2,2 Promille betrug. Auch die Verteidigung sah die verminderte Schuldfähigkeit gegeben.

Die Strafe für den Angeklagten setzte Richter Axel Benz schließlich mit 25 Tagessätzen zu 60 Euro fest, wegen Beleidigung und fehlender Respektlosigkeit.