Im damaligen Hotel am Park infizierte sich eine Frau mit Legionellen und starb später daran. Foto: Archiv

Bei Vorfall im ehemaligen Hotel am Park stirbt eine Frau. Angeklagte entschuldigen sich. Wichtige Regeln außer Acht gelassen.

Freudenstadt - Der Tod einer Frau, die im damaligen Hotel am Park mit Legionellen kontaminiert wurde, hatte nach fast vier Jahren ein Nachspiel am Freudenstädter Amtsgericht. Der ehemalige Hoteldirektor und ein Geschäftsführer wurden zu Geldstrafen verurteilt.

Wegen fahrlässiger Tötung waren die beiden Männer angeklagt. Gegen einen weiteren Geschäftsführer wurde das Verfahren gegen eine Geldzahlung eingestellt. Beim Duschen zog sich die Frau im Juni 2012 während eines Aufenthalts im Hotel am Park eine Infektion mit Legionellenbakterien zu, an der sie kurze Zeit später starb.

Damals war es in dem Hotel zu finanziellen Engpässen gekommen, was dazu führte, dass Zahlungsrückstände in fünfstelliger Höhe bei den Stadtwerken Freudenstadt für Wasser und Strom aufliefen und die Stadtwerke daraufhin Fernwärme an das Hotel nur noch gegen Vorkasse lieferten. Dies hatte zur Folge, dass sich in den Leitungen durch die unzureichende Erwärmung des Wassers auf zeitweise nur 25 Grad Legionellenbakterien bildeten.

Ehemann als Nebenkläger im Gericht

Eine 50-jährige Frau, die an einer chronischen Autoimmunkrankheit litt, erkrankte vier Tage nach ihrem Hotelaufenthalt an einer Legionellen-Infektion. Nach anfänglichem Fieber und einer Lungenentzündung wurde sie ins künstliche Koma gelegt. Kurze Zeit später verstarb sie an einer Sepsis und an multiplem Organversagen.

Ihr Ehemann war mit seinem Rechtsbeistand als Nebenkläger bei der Verhandlung in Freudenstadt mit dabei. Die Anklage des Staatsanwaltes lautete auf fahrlässige Tötung, denn der Tod der Frau sei vorhersehbar gewesen und billigend in Kauf genommen worden, sagte er. Trotz der wirtschaftlich angespannten Situation hätte eine Erwärmung des Duschwassers auf mindestens 60 Grad für die Hotelgäste gewährleistet sein müssen.

Nachdem sich die drei Angeklagten geständig zeigten, sich entschuldigten und beteuerten, dass ihnen die Tragweite des Ganzen nicht vollkommen bewusst gewesen sei, zogen sich Staatsanwalt, Verteidigung und das Gericht zu einem Gespräch zurück.

Danach wurde die Verhandlung abgekürzt und auf den Großteil der geladenen 15 Zeugen verzichtet. In dem Gespräch beschlossen die Beteiligten mit Zustimmung der Nebenklage, das Verfahren gegen den nur kurze Zeit als Geschäftsführer tätigen Angeklagten gegen die Zahlung von 2000 Euro zugunsten des Ehemanns einzustellen. Für die beiden anderen Angeklagten wurden in dem Vorabgespräch Geldstrafen vereinbart.

Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor Axel Benz berichtete der ehemalige Hoteldirektor von Liquiditätsengpässen im Jahr 2012 und bereits davor, die zur tragischen Situation mit dem Tod der Frau geführt hätten. Außerdem habe er zu wenige Kenntnisse über Legionellen besessen, gab er an. Er übernehme jedoch die Verantwortung. Auch der angeklagte Geschäftsführer tat dies. Er erklärte dem Gericht zudem, dass er damals in fahrlässiger Art und Weise ausgeblendet habe, dass einiges nicht in Ordnung war und es deshalb zu einer Legionellenbildung kommen konnte. Eine nachträgliche Wasserprobe ergab im Zimmer des Ehepaars eine sehr hohe Kontamination mit Legionellenbakterien.

Wichtige Regeln außer Acht gelassen

Nach Beendigung der kurzen Beweisaufnahme forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die Verurteilung der beiden Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung. Das Ereignis sei tragisch, da die Frau aufgrund ihrer körperlichen Konstitution empfindlicher für Legionellen war als andere. Jedoch seien grundlegende Regeln im Hotel damals außer Acht gelassen worden. Die Probleme hätten auch von anderen Hotelangestellten erkannt werden können, meinte der Staatsanwalt. Mitdenken wäre hier wünschenswert gewesen.

Er forderte für den ehemaligen Direktor eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 60 Euro, 40 Tagessätze davon sah er jedoch bereits aufgrund unangemessener Verzögerung des Verfahrens als vollstreckt an, sodass die Strafe insgesamt 12 000 Euro beträgt. Für den zweiten Angeklagten beantragte er 90 Tagessätze zu je 35 Euro, davon wurden 30 Tagessätze bereits als vollstreckt betrachtet, so dass 2100 Euro noch offen stehen.

Richter Axel Benz schloss sich in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Entschuldigung sei den Männern bei der Urteilsfindung zugute gekommen, sagte der Richter.