Weil sie unerlaubt Altöl in Fässern gelagert haben, müssen zwei Männer nun blechen. (Symbolfoto) Foto: Steffen

Männer müssen sich wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen vor Gericht verantworten. Naturschutzzentrum und BUND kommt Geld zugute.

Freudenstadt - Vor dem Freudenstädter Amtsgericht hatten sich zwei 31-jährige Männer wegen des Vorwurfs des unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu verantworten.

Nach der Anzeige durch die Polizei war ein Strafbefehl ergangen, gegen den die beiden Männer Einspruch erhoben hatten. So musste der Fall nun vor dem Amtsgericht unter der Leitung von Direktor Axel Benz detailliert aufgerollt und bearbeitet werden. Während der Verhandlung wurde klar, dass beide Männer eine Transport-, Logistik- und Nutzfahrzeuge-GmbH im Landkreis geführt hatten, die sie vergrößern wollten. In Seedorf wurden ein Betriebsgelände und eine Halle gemietet, die im April 2012 bezogen werden sollte.

Zum vereinbarten Zeitpunkt gab es dann Probleme, weil die Halle nicht vollständig geräumt war, andererseits aber der Umzug stattfinden musste. Als Ausweich- und Zwischenlösung mietete man daher ein Grundstück bei Fluorn-Winzeln, auf dem schrottreife Lastwagen, Autos und Anhänger deponiert wurden. Dieses Zwischenlager fiel dann einer Polizeistreife auf, die das nicht abgesperrte Gelände in Augenschein nahm und auf einem ebenfalls problemlos zugänglichen Anhänger unverschlossene Fässer entdeckten, die rund 200 Liter Altöl enthielten.

Angeklagte bekommen Geldstrafen

Der Vermieter des Grundstücks und die Mieter waren schnell ermittelt, es folgte die Anzeige der Polizei, die sich hauptsächlich auf die unerlaubte Lagerung des Altöls bezog. Am Rande der Verhandlung tauchten aber Unklarheiten auf. Es war nicht eindeutig zu klären, ob die Männer gleichberechtigte Geschäftspartner waren, als die sie sich anfangs ausgewiesen hatten, oder ob, wie von einem der beiden behauptet, ein Mann nur angestellt und kein Inhaber war. Dieser war bereits vor Jahren wegen Urkundenfälschung und anderer Delikte verurteilt worden und hätte wohl kaum eine Genehmigung für die Führung eines Unternehmens erhalten.

Auf die Frage, was denn mit den schrottreifen Lastwagen geschehen sollte, antwortete der offizielle Inhaber der Firma, dass er diese, immer wenn er Zeit gefunden habe, wieder fahrbereit gemacht habe, um sie nach Afrika zu verkaufen. Die Fahrzeuge verschwanden auch von dem gemieteten Gelände, der Umzug in das neue Domizil konnte über die Bühne gehen. Letztlich beschloss das Gericht die Einstellung des Verfahrens, das die unsachgemäße Lagerung des Altöls und eines schrottreifen Autos umfasste und verurteilte die beiden Männer zu unterschiedlichen Geldstrafen in Höhe von fünfhundert Euro, die an das Naturschutzzentrum Ruhestein gezahlt werden müssen, und zu 1000 Euro, die dem BUND zugute kommen sollen. Die Kosten des Verfahrens muss die Staatskasse übernehmen.