Kreistag beschließt Neuordnung des Gremiums / Änderung wird nicht von jedem Mitglied positiv angenommen

Von Tina Eberhardt

Region . Nicht mehr beschließendes, nur noch beratendes Gremium soll der Jugendhilfeausschuss ab der neuen Legislaturperiode sein. An den grundsätzlichen Arbeitsfeldern wird sich aber damit wenig ändern.

"Der Jugendhilfeausschuss bestimmt die Arbeit des Jugendamts", betonte Amtsleiterin Charlotte Orzschig die Bedeutung des Gremiums zum Auftakt der nächsten Legislaturperiode. In dieser soll der Jugendhilfeausschuss nicht mehr beschließend, sondern nur noch beratend fungieren. Eine Änderung der Handlungskompetenzen, die nicht bei jedem Gremiumsmitglied auf Zustimmung stieß. Während Eberhard Haug und Axel Buchthal die neue Aufstellung mit etwas doppeldeutigem Humor hinnahmen, bohrte Elisabeth Gebele hartnäckig und tiefer. Warum man diese Änderung nicht vorberaten habe, wollte sie von Klaus-Ulrich Röber wissen, der sich der kritischen Beleuchtung der neuen Entwicklung mit offensichtlichem Konsensbestreben stellte. Der Kreistag habe die Neuordnung des Gremiums beschlossen, erklärte der erste Landesbeamte. Und das stehe dem Kreistag auch zu, "da er anschließend die Gelder bereitstellen muss".

Elisabeth Gebele schien sich dennoch um die tatsächlichen Gestaltungs- und Einflussmöglichleiten zu sorgen: "Wir behalten weiterhin vollumfängliches Antragsrecht?" vergewisserte sie sich vor Röber, der dies wiederholt zusicherte. Aus Beschlüssen würden nur eben Empfehlungsbeschlüsse, die anschließend zur Verabschiedung in den Kreistag gegeben werden. Wo das Gestaltungs- und Wirkungsfeld des Jugendhilfeausschusses liegt, zeigte Jugendamtsleiterin Charlotte Orzschig, als sie dem neuen Gremium die aktuellen Arbeitsthemen vorstellte. In den Vergangenen Jahren hatte sich der Jugendhilfeausschuss von Haushaltsvorbereitung zu Jugendsozialarbeit über Jugendschöffen bis zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche um viele Bereiche gekümmert. In der anstehenden Legislaturperiode stehen der Ausbau der Kindertagesbetreuung und der frühen Hilfen auf der Agenda. Außerdem die Evaluation der Meldungen zum Kinderschutz. Weitere Bereiche sind die zunehmende Zahl an Fällen seelischer Behinderung und die Fortbildung der neuen Mitglieder im Jugendhilfeausschuss. Dieser setzt sich zusammen aus neun Kreisräten, sieben beratenden Mitgliedern sowie sechs Vertretern von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden.