Das Verbot des gemeinsamen Holzverkaufs aus Staats-, Kommunal- und Privatwäldern hat das Oberlandesgericht Düesseldorf bestätigt. Archiv-Foto: Ade Foto: Schwarzwälder-Bote

Forstwirtschaft: Vermarktung im Landkreis bereits getrennt / Landrat will sich zu Holzkartell-Urteil äußern

Das Urteil des ersten Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Holzverkauf und zum Revierdienst durch staatliche Forstbeamte dürfte auch Auswirkungen auf den Kreis Freudenstadt haben.

Kreis Freudenstadt. Im Rahmen des Kartellverfahrens zur gemeinsamen Holzvermarktung aus Staats-, Kommual- und Privatwald gegen das Land Baden-Württemberg, hatte das Bundeskartellamt dem Land die gemeinsame Holzvermarktung bereits zum 1. September 2015 weitgehend untersagt. Die Trennung des Holzverkaufs wurde im Kreis Freudenstadt durch die Schaffung einer Holzverkaufsstelle umgesetzt. Der Verkauf von Holz aus dem Staatswald erfolgt seither durch das Kreisforstamt und aus dem Kommunal- und Privatwald durch die Holzverkaufsstelle. Sie ist organisatorisch beim Amt Finanzverwaltung und Schulen angesiedelt. Da Landesbedienstete für Kommunal- und Privatwaldbesitzer mit einer Fläche über 100 Hektar nicht im Verkauf tätig sein dürfen, ist die Stelle nur mit Kreisbediensteten besetzt.

Mit der Einrichtung der Holzverkaufsstelle, die sich laut Landratsamt bewährt hat, will der Kreis eventuellen Schadenersatzforderungen zuvorkommen. "Sie versteht sich als unabhängige Stelle, um den Waldbesitzern einen bestmöglichen Holzerlös und den Sägewerkern eine hohe Wertschöpfung zu ermöglichen", so der Landkreis auf seiner Homepage. Die Holzaufnahme oder auch die Begleitung der Holzeinschläge erfolgt wie bisher über den örtlichen Revierleiter.

Erst mal bleibt alles beim Alten

Da Agrarminister Peter Hauk angekündigt hat, den Bundesgerichtshof anzurufen, wird beim Kreis Freudenstadt zunächst alles so bleiben wie es ist, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Weil der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auch entschieden hat, dass die staatlichen Förster die Betriebsplanung und den Revierdienst für die kommunalen und privaten Waldbesitzer ab 100 Hektar Fläche nicht mehr erledigen dürfen, können bei der Bestätigung dieser Entscheidung auf den Landkreis ebenfalls einschneidende Änderungen zukommen.

Mit der Revierreform des Kreisforstamts zum 1. September vergangenen Jahres wurden die Forstreviere neu aufgeteilt. Die Gründe dafür seien zwar nicht das laufende Kartellverfahren gewesen, so Pressesprecherin Sabine Eisele vom Landratsamt Freudenstadt, doch man habe bei dieser Neueinteilung die Reviere scharf nach Kommunal-, Privat- und Staatswald getrennt. Abzuwarten bleibt auch, was die geplante Novellierung des Landeswaldgesetztes mit sich bringt.

Wie das Landratsamt Freudenstadt die Situation nach dem Düsseldorfer Urteil einschätzt, will Landrat Klaus Michael Rückert am heutigen Freitag bekannt geben.

Im Kreis Freudenstadt gibt es bislang zwölf Staatswaldreviere sowie 20 Privat- und Kommunalwaldreviere mit je einem Revierleiter und Waldarbeitern. Im Landkreis gibt es rund 55 000 Hektar Wald. Rund 22 000 Hektar davon sind Staatswald, 14 500 Hektar sind kommunaler Wald und 17 500 Hektar Privatwald. Wenn das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt würde, hätten die 20 Revierleiter im Kommunal- und Privatwald keine Aufgabe mehr.